(Honolulu) – Ein Bundesrichter auf Hawaii hat das neue Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump mit einer einstweiligen Verfügung vorerst gestoppt. Das Verbot richtete sich gegen Flüchtlinge und Büger von sechs mehrheitlich islamischen Ländern. Es hätte heute in Kraft treten sollen.

Trump kündigte an, notfalls den Supreme Court, das oberste Gericht der Vereinigten Staaten, anrufen zu wollen, um das Verbot durchzusetzen. Geht das Weiße Haus in Berufung, muss es dies jedoch zuerst wieder vor demselben Berufungsgericht in San Francisco einreichen, vor dem es bereits mit dem ersten Einreiseverbot gescheitert war.

US-Präsident Donald Trump hat mit seinem überarbeiteten Einreiseverbot erneut eine Niederlage erlitten. Bundesrichter Derrick Watson im US-Bundesstaat Hawaii stoppte den am 6. März unterzeichneten Erlass Trumps vorerst.

„Das Einreiseverbot ist diskriminierend“

Watson erklärte, das Einreiseverbot sei möglicherweise verfassungswidrig und nicht durch Bedenken zur nationalen Sicherheit motiviert. Das Einreiseverbot sei diskriminierend und könne zu „irreparablen Verletzungen“ von Rechten führen. Zudem verhindere es, dass Menschen auf Hawaii Besuch von Angehörigen aus den betroffenen Ländern bekommen könnten.

Noch ist aber nicht entschieden, ob Trumps Einreiseverbot tatsächlich verfassungswidrig ist und deshalb endgültig gestoppt wird. Diese Frage wird die Gerichte über längere Zeit hinweg beschäftigen.

„Wir werden diesen schrecklichen Entscheid bekämpfen, bis hinauf ans oberste Gericht“, kündigt der erboste US-Präsident Donald Trump an.

Trump reagierte an einer Kundgebung in Nashville im Staat Tennessee enttäuscht und verärgert auf den Gerichtsentscheid: „Dies ist nach Meinung vieler eine nie da gewesene Überregulierung der Justiz,“ sagte Trump, „das geblockte Dekret ist eine abgemilderte Version des ersten Dekrets, das nie hätte geblockt werden dürfen.“ Es gehe um die Sicherheit der Vereinigten Staaten.

Derr Supreme Court soll entscheiden

Trump kündigte an, notfalls den Supreme Court, das oberste Gericht der Vereinigten Staaten, anrufen zu wollen. Sollte das Weiße Haus in Berufung gehen, müsste es diese jedoch zunächst vor demselben Berufungsgericht in San Francisco einreichen, vor dem es bereits einmal gescheitert war. Danach zog die Regierung ihren Einspruch gegen das Urteil des Berufungsgerichts freiwillig zurück.

von

Günter Schwarz – 16.03.2017