(Kiel) – Zwei Eritreaer brachten im Fährhafen Puttgarden bei der Bundespolizei ein Schutzersuchen vor. Eigentlich ein Routinesachverhalt am Dienstagnachmittag, 28.03.2017, für die Bundespolizei im Fährhafen Puttgarden.

Zwei Männer aus Eritrea, 23 und 54 Jahre alt, wurden auf dem „Landgang“ in Puttgarden nach ihrer Identität befragt. Die Geschichte, die sich daraus entwickelte, war für die Beamten dann doch nicht ganz alltäglich. Die beiden Männer waren aus Dänemark zurückgewiesen worden, soweit so gut.

Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei legten die Beiden ihre eritreischen Reisepässe vor, versehen mit einem gültigen Schengen-Visum. Darunter befand sich jedoch ein Zusatz, dass das Visum nur als Begleitperson des Arbeitgebers gültig ist. „Arbeitgeber“ der beiden Männer war jedoch eine Prinzessin aus Saudi Arabien, die sich zur Zeit in der Schweiz aufhält.

Die beiden Eritreaer gehörten zu ihrer Gefolgschaft und hatten sich nach der Landung in der Schweiz auf eigene Faust abgesetzt, um in Schweden um Asyl zu bitten. Als die Bundespolizisten die Männer mit Hilfe eines Dolmetschers darauf aufmerksam machten, dass ihr Visum nur in Begleitung ihres „Arbeitgebers“ gültig sei, fielen die Beiden aus allen Wolken.

Zurück wollten sie nicht, also entschieden sie, dass Deutschland wohl auch nicht so schlecht sei und brachten bei der Bundespolizei ein Schutzersuchen vor. Nach der Bearbeitung aller erforderlichen Maßnahmen wurden die beiden Männer an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Ob es ihnen in der Erstaufnahmeeinrichtung besser gefällt als in der Gefolgschaft der Prinzessin bleibt offen – wie es ihnen dort ergangen war allerdings auch.

 Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Neumünster vom 29. März 2017 um 12:59 Uhr

von

Günter Schwarz – 29.03.2017