Wie die britische Zeitung „The Guardian“ berichtet, hat das Folketing, das dänische Parlament, mehrheitlich dafür gestimmt, den Paragraphen zur Blasphemie (Gotteslästerung) aus dem Strafgesetzbuch fortan zu streichen, da er nicht mehr zeitgemäß ist und zudem erst zweimal angewandt wurde, seit das derzeitige dänische Strafrecht von 1930 Gültigkeit besitzt.

Die dänischen Gesetzgeber haben am Freitag ein jahrhunderte altes Gotteslästerungsgesetz aufgehoben, das öffentliche Beleidigungen einer Religion verbietet, wie das Verbrennen von heiligen Büchern wie der Bibel oder dem Koran, um damit die Freiheit der Meinungsäußerung im Lande zu zementieren.

Die Strafrechtsregel der Blasphemie hatte es seit 1683 in der dänischen Gesetzgebung gegeben und war auch seinerzeit 1930 in die noch aktuell geltende Strafgesetzgebung übernommen worden. In den Jahren seit 1930 hat nur eine Handvoll Anklagen wegen Blasphemie gegeben, und es wurden mehrere hochkarätige Fälle fallengelassen, darunter auch die Karikatur des Propheten Mohammed, die 2005 in der Zeitung „Jyllands-Posten“ veröffentlicht wurde.
Urteile gegen Angeklagte wegen Gotteslästerung sind von dänischen Gerichten in all den Jahren nur zwei ergangen.

Das Überwiegend lutherisch geprägte Dänemark war die einzige skandinavische Nation mit einem Gotteslästerungsgesetz, das bei dem Delikt mit bis zu vier Monate im Gefängnis drohte, aber in der Praxis dieses nur mit Geldstrafen ahndete.

von

Günter Schwarz – 04.06.2017