Was geschah am 20. Juni 1788 in unserem Dänemark?
Die Abschaffung der Residenzpflicht in Dänemark beginnt am 20. Juni 1788 unter Kong Frederik VI. und wird zwei Jahre später, im Jahr 1800, in Verbindung mit der Aufhebung der Leibeigenschaft gänzlich aufgehoben.
Die Residenzpflicht war am 3. Februar 1733 unter dem autokratischen dänischen König, Kong Christian VI., auf Antrag der Gutsbesitzer und des Militärs eingeführt worden und band alle Männer zwischen 14 und 36 Jahren in den Häusern oder Herrenhäusern zu bleiben, in denen sie geboren wurden. In der Folge konnten diese Männer einedrseits jederzeit zum Militärdienst eingegezogen werden und andererseits hatten Gutsbesitzer und Grundherren stets ausreichend arbeitsfähige Männer zu ihrer Verfügung.
Eine nicht so strenge Residenzpflicht war schon zuvor zu Beginn von 1700 eingeführt worden, aber es bestand bis dato die Möglichkeit, sich davon freizukaufen. In der Praxis machte diese Residenzpflicht kaum einen besonderen Eindruck auf die Bessergestellten, denn die konnten es sich leisten, sich davon freizukaufen, und somit betraf es nur die kleinen Handwerker und Bauern und ihre Söhne.
Das Gesetz der Residenzpflicht wurde im Jahr 1788 durch Konmit der Verordnung über die Aufhebung der Leibeigenschaft nach und nach abgeschafft. Minister Andreas Peter Graf Bernstorff, der das Land zu hoher Blüte brachte, setzte ab 1787 Agrarreformen um, und damit in Verbindung führte er die Bauernbefreiung durch, was im Ergebnis zur Aufhebung der Residenzpflicht und der Leibeigenschaft führte.
Das 19. Jahrhundert stilisierte sich somit zu einem Herzstück der nationalen Selbstvergewisserung Dänemarks. Das dänische Selbstbild vom freiheitsliebenden, doch friedvollen Volk speist sich aus der Tatsache, dass – während Kontinentaleuropa von Kriegswirren und den gewaltsamen Umbrüchen infolge der Französischen Revolution beherrscht wurde – Dänemark in den Agrarreformen die Freiheits- und Humanitätsideale der Aufklärung nicht revolutionär, sondern reformerisch verwirklichte. Das Edikt zur Aufhebung der Erbuntertänigkeit von 1788, mit dem der König den Bauern für alle Zeiten die Freiheit gewährte, legte so den Grundstein für den Patriotismus und die Anhänglichkeit des Volkes an die Krone, die heute noch so aktuell wie vor mehr als 200 Jahren ist.
von
Günter Schwarz – 20.06.2017