Kong Christian IX. unterzeichnet am 28. Juli 1866 die erste gründliche Überarbeitung des dänischen Grundlovs (Grundgesetz / Verfassung).

Die erste dänische Verfassung, das „Grundlov“ wurde 5. Juni 1849 von Kong Frederik VII. genehmigt und abgezeichnet. Sie änderte die dänische Regierungsform, und aus einer absoluten Monarchie wurde eine konstitutionelle Monarchie.

Neben dem Königsgesetz ist das „Grundlov“ das höchste dänische Gesetz. Es wurde erstmals im Jahr 1855 geändert; 1866 erfolgte eine Überarbeitung des Gesetzes, die die Zustimmung des damaligen Königs, Kong Christian IX., fand, und in den Jahren1915, 1920 und 1953 wurden Änderungen unternommen.

So wurde 1915 unter anderem das Frauenwahlrecht eingeführt und im Jahr 1953 wurde die Thronfolge neu geregelt. Da der Vater der heutigen Königin, Dronning Margrethe II. Keine männlichen Nachkommen hatte, wurde das „Grundlov“mittels Volksabstimmung und Zustimmung des Folketings dahingehend geändert, dass auch eine weibliche Thronfolge ermöglicht wurde. Außerdem wurde das damalige Zweikammersystem der Volksvertretung bestehend aus „Landstinget“ (Oberhaus) und „Folketing“ (Unterhaus) in ein Einkammerparlament, dem Folketing umgewandelt.

Ein 1939 eingebrachter Vorschlag einer „Grundlov“-Änderung durch den „Rigsdag“ (Reichstag), der sich aus dem „Landsting“ und dem „Folketing“ zusammensetzte, scheiterte am Volkswillen bei einer Volksabstimmung. Diese Änderung sah u. a. vor, den Färöer-Inseln und Grönland eine größere Selbstverwaltung und somit eine gewisse Autonomie einzuräumen.

Der 5. Juni ist der „Grundlovsdag“ (Grundgesetztag) und der höchste nationale Feiertag Dänemarks.

von

Günter Schwarz – 28.07.2017