Die Regeln sind eindeutig: Solange der Arbeitgeber nicht offiziell mitteilt, dass die Mitarbeiter zu Hause bleiben sollen, muss sich jeder auch durch den tiefsten Schnee kämpfen.

Schnee bedeckt weite Teile Dänemarks und Norddeutschlands – und auf den Straßen kracht es häufiger als sonst. Und dennoch sind die Verhältnisse nicht außergewöhnlich, denn es ist Winter. Doch was, wenn die Schneedecke immer dicker und die Wege immer unbefahrbarer werden?

Auch dann müssen Angestellte sich auf den Arbeitsweg machen, sagt die Anwältin Klara Hoffritz der dänischen Bürofachkraft-Angestelltengewerkschaft HK/Privat. „Als Mitarbeiter haben wir die Pflicht, uns auf den Arbeitsweg zu machen, und das müssen wir so weit wie möglich versuchen“, sagt sie. „Das bedeutet, dass man nicht einfach zu Hause bleiben kann. Man muss versuchen, andere Möglichkeiten zu finden, voranzukommen. Notfalls muss man abwarten, bis die Wege geräumt werden oder sich später durchzukämpfen“, so Hoffritz.

Nur, wenn das Wetter so schlimm ist, dass es unmöglich ist, vorwärts zu kommen, dürfen Angestellte der Arbeit fern bleiben. Dann ist von legaler Abwesenheit die Rede – allerdings hat auch die Nachteile für die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat das Recht, das Gehalt für die Stunden, die der Mitarbeiter nicht am Arbeitsplatz ist, einzubehalten.

Am Montag und Dienstag war nicht nur die Ostseeinsel Rügen sondern auch die däbische Insel Bornholm von Schneemassen eingedeckt worden. Dort haben daraufhin mehrere Schulen und das Kunstmuseum schneefrei gegeben. Und wenn der Arbeitgeber das seinen Mitarbeitern so mitteilt, dann ist wirklich schneefrei, sagt Hoffritz.

„Die Arbeitgeber, die sich zum Beispiel wegen Schneewetters dazu entscheiden, ihre Firmen geschlossen zu halten, haben sich dazu entschieden, die Arbeitskraft nicht anzunehmen und müssen somit den Lohn zahlen, der den Lohnempfängern zusteht“, erklärt die Juristin.

von

Günter Schwarz – 27.02.2018