Getunter Roller mit 100 km/h eingemessen
(Schönberg) – Beamten der Polizeistation Schönberg fiel vergangenen Freitag ein Rollerfahrer auf, der ohne Helm den Marktplatz befuhr. Damit nicht genug: Während der Kontrolle stießen die Polizisten auf diverse bauliche Veränderungen an dem Kleinkraftrad. Auf dem Rollenprüfstand zeigte der Tacho des Gefährts 100 km/h an – 25 km/h wären zulässig.
Den technisch versierten Beamten fielen die Veränderungen, die der 15 Jahre alte Fahrer an seinem Roller durchgeführt hatte, bei der Kontrolle sofort auf. Er hatte unter anderem die Auspuffanlage, den Zylinderkopf und den Luftfilter ausgetauscht, so dass dieser nach Angaben des Jugendlichen eine Geschwindigkeit von etwa 40 Stundenkilometern erreichen würde.
Es war deutlich mehr: Auf einem geeichten Rollenprüfstand maßen die Beamten letztlich die theoretisch zu erreichende Höchstgeschwindigkeit des Rollers. Hier wurde ein Ergebnis von 100 km/h erreicht. Ein Roller dieser Art ist für eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt und zugelassen.
Aufgrund der technischen Veränderungen und der damit einhergehenden Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit reichte die vorhandene Prüfbescheinigung des Jugendlichen nicht aus.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein wurde daher neben der Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens ohne Helm eingeleitet.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 20.09.2018 um 13:01 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 20.09.2018