(Kiel) – In den Herbstmonaten müssen Verkehrsteilnehmer mit einer erhöhten Gefahr von Wildunfällen rechnen. Im vergangenen Jahr waren der Oktober (1.731) und der November (1.730) die am stärksten belasteten Monate. Insgesamt wurden 15.262 Wildunfälle aufgenommen – ein seit Jahren hohes Niveau.

„Wir erwarten auch für 2018 wieder Zahlen in vergleichbarer Größenordnung“, erklärt Dennis Schneider vom Landespolizeiamt. „Das Thema hat eine besondere Relevanz, bei Wildunfällen besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko: weniger durch den direkten Kontakt zu dem jeweiligen Tier, sondern vielmehr dadurch, dass Fahrzeugführer von der Straße abkommen oder in den Gegenverkehr fahren, weil sie einem Wildtier ausgewichen sind“, führt er fort.

Entsprechende Warnschilder weisen auf bekannte Wildwechselzonen hin. „Die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb dieser Zonen müssen unbedingt eingehalten werden, um im Falle eines Wildwechsels überhaupt angemessen reagieren zu können: auf der eigenen Fahrspur bleiben, um einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder ein Abrutschen in den Graben zu vermeiden“, so Schneider.

Ist es zum Zusammenprall gekommen, muss die Unfallstelle unverzüglich abgesichert werden. „Das tote Tier sollte mit Schutzhandschuhen von der Straße an den Fahrbahnrand gelegt werden. Jeder Wildunfall ist meldepflichtig und der Polizei mitzuteilen. Sie entscheidet dann, wie weiter verfahren wird. Sollte das angefahrene Tier noch leben oder gar verletzt geflüchtet sein, wird der zuständige Jäger gerufen. Er veranlasst dann die Nachsuche mit speziell ausgebildeten Jagdhunden, um das Tier von seinen Qualen zu erlösen“, erklärt Marcus Börner vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein.

Landespolizei und Landesjagdverband haben auf ihren Webseiten weitere Informationen und Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen bereitgestellt. Darunter auch eine Taschenkarte mit Verhaltenshinweisen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Verkehrssicherheit/Verhaltenstipps/Wildwechsel/wildwechsel_startseite.html

http://www.ljv-sh.de/downloads/func-startdown/44/

Quelle: Pressemitteilung des Landespolizeiamts Schleswig-Holstein vom 15.10.2018 um 12:38 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 15.10.2018