(Padborg) – Am Dienstagmorgen besuchte die Polizei zusammen mit der Ausländer- und Steuerbehörde die Spedition Kurt Beier in Padborg, die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen einer Gruppe philippinischer Fahrer zu überprüfen.

Die Udlændingekontrolafdelingen (UKA Vest / Ausländerkontrollbehörde UKA West) und die Syd- og Sønderjyllands Politi (Süddänische und Südjütländische Polizei) führten am frühen Dienstagmorgen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsaufsicht einen Besuch beim Transportunternehmen Kurt Beier in Padborg durch, um die Situation einer Gruppe philippinischer Fahrer zu untersuchen, meldet die Syd- og Sønderjyllands Politi in einer Pressemitteilung.

26 philippinische Fahrer meldeten sich freiwillig bei der Polizei und gaben am Dienstagmorgen eine Erklärung über die Bedingungen ihres Aufenthalts in Dänemark ab. Dieses gilt beispielsweise für Ihre Beschäftigungs-, Beschäftigungs-, Steuer- und Wohnverhältnisse.

Die Fahrer sind vertraglich bei einem polnischen Unternehmen beschäftigt und bei der Spedition Kurt Beier in Padborg unter sehr spartanischen Bedingungen untergebracht. Das ist die unmittelbare Sichtweise der Polizei und der anderen beteiligten Behörden, dass – im Vergleich zu den vorläufigen Erklärungen der Fahrer – Hinweise gefunden wurden, die Anlass zu weiteren Ermittlungen geben.

Die Polizei prüft, ob es in Betracht kommt, da die Wohnverhältnisse für die Fahrer derart miserabel sind, dass es ein strafgesetzlicher Verstoß gegen die Bestimmungen des Menschenhandel vorliegt.

Darüber hinaus muss die Polizei prüfen, ob ihre Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in Ordnung sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Polizei arbeitet mit der Arbeitsaufsicht und der Steuerbehörde zusammen, um Sozialdumping zu bekämpfen.


Laut dem Fachblatt „3F“ leben bis zu 200 philippinische Lkw-Fahrer in einem Camp in Padborg unter primitivsten Bedingungen.
Darüber hinaus gibt es eine gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Zentrum gegen Menschenhandel, dem Finanzamt und der Sozialpartner, die gewährleisten, dass Arbeitsvertäge und Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Gesetzgebung entsprechen.

von

Günter Schwarz – 30.10.2018