(Grömitz) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 02.02. auf den 03.02.2019, kam ein Pkw in der Grömitzer Mühlenstraße gegen 23:00 Uhr von der Fahrbahn ab und blieb letztlich an einer Hauswand auf dem Dach liegen.

Den Ermittlungen der Polizeistation Grömitz zufolge befuhr der 25-jährige Fahrer eines Pkw Audi A3 die Mühlenstraße in Grömitz aus Richtung Cismar kommend in Richtung Neustadt. In Höhe Mühlenstraße 32 b kam der Fahrer vermutlich infolge überhöhter Geschwindigkeit in Verbindung mit vorausgegangenem Alkoholkonsum nach links von der Fahrbahn ab, stieß seitlich mit einem dort geparkten Pkw zusammen, überfuhr im Einmündungsbereich der Straße Brookgang einen Aufrichter mit zwei Hinweisschildern, streifte eine Straßenlaterne und blieb letztlich an einer Hauswand auf dem Dach liegen.

Den eingetroffenen Rettungskräften gelang es schnell, den verunfallten, allein im Fahrzeug befindlichen Fahrzeugführer über die Beifahrerseite aus dem Fahrzeug zu befreien. Bei der Befragung der Person zum Unfallhergang stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest konnte jedoch erst um 00:10 Uhr in der Klinik durchgeführt werden, in die der Unfallfahrer durch den Rettungsdienst transportiert worden war. Dieser ergab einen vorläufigen Wert von 1,53 Promille. Daher musste bei dem Beschuldigten in der Klinik auch noch die Entnahme einer Blutprobe veranlasst werden.

An der Unfallstelle stellte sich heraus, dass aus der unfallbeschädigten Laterne ein stromführendes Kabel heraushing und zum Teil blank auf dem Boden lag. Aus diesem Grund musste über den Notdienst des Stromversorgers ein Monteur zum Unfallort entsandt werden, der die stromführenden Kabelenden noch in der Nacht abisolierte.

Vonseiten der Polizei in Grömitz wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den 25-jährigen Fahrzeugführers wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke eingeleitet.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 04.02.2019 um 15:23 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 04.02.2019