(Lübeck) – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel führte am 12. Februar 2019 im Großraum Lübeck eine verdachtsunabhängige Kontrolle auf einer Baustelle durch.

Im Rahmen dieser Kontrolle wurden Arbeitnehmer, die Einschalungs- und Eisenflechtarbeiten durchführten überprüft. Insgesamt waren acht ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels waren. Die Personen konnten zudem weder ihren Arbeitgeber benennen noch Angaben zu ihren Beschäftigungsdaten machen. Nach ersten Ermittlungen handelt es sich um eine Baufirma aus Berlin. Diese Firma tritt vermeintlich als Nachunternehmer am Ende einer Subunternehmerkette auf.

Die ausländischen Arbeitnehmer müssen nun mit ihrer Ausweisung durch die Ausländerbehörde in ihre Heimatländer rechnen. Dem Arbeitgeber droht ein strafrechtliches Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

Daneben wird ermittelt, ob der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer überhaupt zur Sozialversicherung angemeldet und seinen Arbeitnehmern den geltenden Mindestlohn im Baugewerbe gezahlt hat. Sollte der Arbeitgeber dieser rechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sein, drohen ihm weitere strafrechtliche Konsequenzen.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Kiel vom 13.02.2019 um 14:08 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 13.02.2019

Foto: Hauptzollamt Kiel