In Rendsborg wird am 18. März 1848 entschieden, dass Schleswig-Holstein eine eigene demokratische Verfassung haben und in den Deutschen Bund aufgenommen werden muss.

Am 18. März 1848 beschlossen in Rendsburg deutschgesinnte Vertreter der Ständeversammlungen Schleswigs und Holsteins, eine Deputation zum König (Frederik VII.) mit der ultimativen Forderung einer freien Verfassung zu senden. Diese sollte unter anderem die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund und die Bildung einer schleswig-holsteinischen Volksarmee unter der Führung eigener Offiziere enthalten. Diese Forderungen hätten praktisch Schleswig-Holstein von Dänemark getrennt, nur noch der König wäre ein gemeinsamer geblieben.

Am 20. März interpretierte eine große öffentliche Versammlung in Københavns Casino-Theater diese Nachricht in der Weise, dass ein Aufruhr in den Herzogtümern ausgebrochen sei. Angesichts dieser Drohung beschloss die Versammlung, den König aufzufordern, eine handlungsfähigere Regierung zu ernennen. Am nächsten Tag versammelten sich 15.000–20.000 Bürger und begaben sich zum Schloss, wo der König bekanntgab, er habe die Minister auf Empfehlung seines Geheimstaatsministers schon entlassen. Im neuen Kabinett waren mehrere nationalliberale Eiderdänen vertreten.

Am 23.März verbreitete sich in Kiel das Gerücht, dass der König handlungsunfähig und „in den Händen des Pöbels“ sei. Zu dieser Interpretation trugen sowohl die Revolution in Wien und Berlin, die wenige Tage zuvor stattgefunden hatten, als auch die weithin bekannte politische Indifferenz des erst seit zwei Monaten regierenden Königs bei.

Ein Kreis aus schleswig-holsteinisch gesinnten Prominenten ergriff die Chance und bildete am 24. März eine provisorische Regierung, die im Namen ihres angeblich unfreien Landesherren, des Königs, handeln sollte. Am nächsten Morgen ging eine Proklamation hinaus, die die Vereinigung Schleswigs und Holsteins forderte, jedoch nicht die Personalunion mit dem Königreich Dänemark aufheben wollte; die Aufgabe der provisorischen Regierung sei es, die beiden Herzogtümer und den König gegen den angeblich stattgefunden habenden Übergriff zu verteidigen.

Die nichtrevolutionäre Betonung trug dazu bei, dass fast alle staatlichen Beamten und Städte der Herzogtümer in der nächsten Zeit die provisorische Regierung als legitim anerkannten. Die selbsternannte Kieler Regierung erwartete, dass die Regierung in København ihr mit Macht begegnen würde, wobei die starke Festung Rendsborg der strategische Dreh- und Angelpunkt in den beiden Herzogtümern war.

Am Morgen nach der Ausrufung einer provisorischen schleswig-holsteinischen Regierung fuhr am 24. März 1848 ein Sonderzug mit Soldaten von Kiel nach Rendsborg. Durch das Läuten der Feuerglocke wurde die dänische Garnision von den in dänischen Uniformen gekleideten Aufständischen überrumpelt. Rendsborg wurde zum Zentrum des Bürgerkrieges gegen Dänemark. Am 5. April zogen dort preußische Truppen ein, um die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner zu unterstützen.

Nach dem Ende des 1. Slesvigske Krigs (Schleswigschen Kriegs) 1850 kam 1851 in Rendsborg eine deutsch-dänische Grenzregulierungskommission zusammen, die den genauen Grenzverlauf zwischen dem Deutschen Bund (Holstein) und Dänemark (Slesvig) bestimmen sollte, jedoch noch im gleichen Jahr ergebnislos auseinanderging.

Am 8. Mai 1852 unterzeichneten die Großmächte England, Russland, Frankreich, Österreich und Preußen das Londoner Protokoll, das den Status Quo beibehielt. Die dänische Vorherrschaft über Schleswig und Holstein war weiterhin gewährleistet. Aber die Herzogtümer durften sich weder mit Dänemark noch untereinander verbinden. Erst nach Erlass des Londoner Protokolls nahmen die zivilen Behörden der dänischen Hauptregierung die Kontrolle über die Herzogtümer wieder auf.

von

Günter Schwarz – 18.03.2019