(Flensburg) – Die Diskussion darüber, wer entscheidet, ob der Wildschweinzaun durch den Kollundwald geführt werden kann, will nicht enden. Jetzt versucht die dänische Miljø- og Fødevarerstyrelsen (Umwelt- und Lebensmittelbehörde) es über das Enteignungsgesetz, das bei Bau- und Bauprojekten alle anderen Gesetze bricht.

Die Miljø- og Fødevarerstyrelsen teilte am Donnerstag mit, dass sie in Form des Enteignungsgesetzes noch einen Trumpf im Ärmel habe. Die Stadt Flensburg protestierte lange gegen gegen die Pläne des Baus eines mehr als 70 Kilometer langen und kontrovers diskutierten Wildschweinzaunes entlang der dänisch-deutschen Grenze. Auch ist die Stadt dagegen, den Zaun durch den Kollundwald zu führen, der nördlich der dänisch-deutschen Grenze liegt.

In einem Interview sagte der dänische Umwelt- und Ernährungsminister Jakob Ellemann-Jensen folgendes: „Rein juristsch hat man das Recht, in diesem Fall eine Enteignung vorzunehmen. Dennoch sollten wir weiterhin immer noch einen guten Dialog führen. Ich verstehe voll und ganz die Sorge der deutschen Seite mit einem Zaun, denn die Erfahrungen der Deutschen, sich einzuzäunen, sind nicht sehr gut. Dieser Zaun ist jedoch notwendig, um zu gewährleisten, dass die afrikanische Schweinepest viel schwieriger nach Dänemark kommen kann.“

Jakob_Ellemann-Jensen

Die Stadt Flensburg war zuvor Eigentümer des Waldes und fügte im Zusammenhang mit dem Verkauf eine Klausel aus dem Jahr 1920 ein, wonach im Wald nicht gebaut werden darf. Nun erklären die dänischen Behörden, dass selbst solche Klauseln der Enteignung weichen müssen.
„Da die Einrichtung des Wildschweinzauns nach einer Enteignung erfolgen wird, wird das allgemeine Recht der Grundbesitzer, sich aus eigenen Gründen zu entscheiden, ausgehebelt, was auch für frühere Eigentümererklärungen gilt“, schreibt Pressesprecherin Malene Kristensen vom Ministerium für Umwelt und Ernährung.

Dieses bedeutet, dass das Veto der Stadt Flensburg und andere Verträge aufgrund der Anwendung des Enteignungsgesetzes verfallen. Die dänischen Behörden haben somit die Möglichkeit, den Wildschweinzaun durch den Kollundwald zu bauen.

Clemens Teschendorf, Sprecher der Stadt Flensburg, kennt die juristischen Voraussetzungen für die Enteignung, die es auch südlich der Grenze gibt. Er betont jedoch, dass die dänischen Behörden noch nicht angekündigt haben, ob sie den Bau des Wildschweinzauns durch den Wald durchziehen werden und Teile des Kollund-Waldes enteignen.

Sowohl von der dänischen als auch von der deutschen Seite wird betont, dass die Angelegenheit durchdacht werden muss, um eine Lösung zu finden, und unter den Optionen ist auch eine Alternative, die die Vereinbarung über das Bauverbot im Wald nicht berührt.

Die Flensburger Stadtrats-Politiker wurden am Donnerstag über die neuen Entwicklungen in dem Fall informiert, und der Stadtrat wird am 30. April eine offizielle Stellungnahme dazu abgeben, wie im Dialog über dem umstrittenen Zaun vorgegangen werden soll.

von

Günter Schwarz – 12.04.2019