( Kærshovedgård) – Die Pflicht der Asylbewerber, Behörden über ihre Abwesenheit im Abschiebezentrum zu informieren, verstößt gegen Gesetze und die Menschenrechtkonvention, glaubt ein Ausländer.

Kann von einer Person verlangt werden, eine Behörde über ihre eigenen Straftaten und Vergehen zu informieren?

Nein, sagt ein 34-jähriger Ausländer, über dessen Fall am Montag vor dem Vestre Landsret (Landericht West) in Viborg verhandelt wird.

Der Mann ist im Abschiebezebtrum Kærshovedgård in Midtjylland (Mitteljütland) gelandet, weil er nicht dazu beigetragen hatte, das Land zu verlassen.

Ansonsten wurde er 2016 im Zusammenhang mit einer dreimonatigen Haftstrafe wegen Drogenbesitzes verurteilt.

In Kærshovedgård hatte er die Pflicht zu bleiben, sich dreimal pro Woche bei der örtlichen Polizei zu melden und die Behörden zu informieren, wenn er während der Stunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr nicht im Zentrum anwesend war.

Aber für lange Zeiträume in den Jahren 2017 und 2018 war der Ausländer abwesend, ohne die Behörden darüber zu informieren, wo er sich aufhielt.

Dieses brachte ihm eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen ein, zu der er vom Byrettet (Stadgericht) von Herning im März verurteilt wurde. Der Mann legte daraufhin Berufung beim Landsrettet ein.

Er wird wegen Auskunftsverweigerung und der Verletzung der Meldepflicht angeklagt. Er macht geltend, er sei nicht verpflichtet, seine eigenen Verstöße zu melden und sich selbst zu beschuldigen.

Wenn der Mann die Behörden über seine rechtswidrige Abwesenheit informiert hätte, wäre dieses ein Verstoß gegen bestehende Gesetze. „Es ist gleichbedeutend mit der Verpflichtung einer Person, sich bei der Polizei zu melden, wenn sie einen Diebstahl begangen hat oder einen beabsichtigt. Und wenn er es nicht tut, ist es strafbar. Man kann das nicht verlangen, das widerspricht den Gesetzen“, sagt Rechtsanwalt Jens Møller.

Er brachte den Fall des Mannes vor das Landsrettet. In der Menschrechtskonvention, der Dänemark beigetreten ist, heißt es unter anderem, dass „man nicht gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen oder seine Schuld anzuerkennen“.

Das Argument, die Meldepflicht verstoße gegen diese Konventionen, und sie wurde von dem Byrettet nicht berücksichtigt.

Nun stellt sich die Frage, ob das Landsrettet die gleiche Ansicht zu dem Fall hat. Das Gerichtt wird voraussichtlich am Montag über den Fall entscheiden.

von

Günter Schwarz – 27.05.2019