(Lübeck) – Am Donnerstagnachmittag des 22. August 2019 ist eine Polizeibeamtin während einer Personenkontrolle am Lübecker Krähenteich angegriffen und durch einen Flaschenwurf verletzt worden. Die Streifenwagenbesatzung hatte kurz zuvor eine Personengruppe im Bereich des Teiches wegen des Verdachts des Betäubungsmittelkonsums kontrolliert. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte.

Gegen 17:40 Uhr war der 25-jährigen Beamtin und ihrem 30-jährigen Kollegen im Umfeld des Krähenteiches eine Personengruppe aufgefallen, die offensichtlich Betäubungsmittel für den späteren Konsum vorbereitete. Die Personen wurden des Platzes verwiesen und entfernten sich zunächst. Kurz darauf beleidigte ein Mann der Gruppe lautstark die eingesetzten Beamten und es wurden erneut Vorbereitungshandlungen zum Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Trotz mehrfacher Aufforderung kam der betroffene Mann dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nach. Deswegen wurde er von den Beamten zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen. Während der Festnahme wehrte sich der Mann und leistete Widerstand.

Während die Beamten den Mann zum Funkstreifenwagen führten, wurde die 25-jährige Polizeibeamtin aus der Personengruppe heraus plötzlich rücklings von einer vollen Bierflasche am Bein getroffen. Die Flasche wurde aus kurzer Entfernung direkt auf die Beamtin geworfen. Diese erlitt starke Schmerzen. Nun kamen die übrigen Personen auf die Beamten zu.

Um bevorstehende Angriffe abzuwehren, setzten sie Pfefferspray ein. In dieser Situation befreite sich der bereits Festgenommene aus den Griffen der Polizei. Gemeinsam mit dem Angreifer, der die Flasche geworfen hatte, konnte er flüchten. Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen durch mehrere Funkstreifenwagen konnten die flüchtigen Personen nicht mehr festgestellt werden. Die geschädigte Polizeibeamtin war aufgrund ihrer Verletzung nach den Geschehnissen nicht mehr dienstfähig.

Die Polizei hat die Ermittlungen bezüglich des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und Beleidigung aufgenommen.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 23.08.2019 um 14:48 Uhr

von

Günter Schwarz – 23.08.2019