„Angestellte im Öffentlichen Dienst haben das Recht, sich zu llegalen oder anderen kritischen Themen und Praktiken an ihrem Arbeitsplatz zu äußern. Aber viele trauen sich nicht, da sie Repressalien befürchten“, sagt eine Whistleblowerin.

Im Jahr 2014 erschien ein Fall einer anonymen Sozialarbeiterin in der Presse. Sie konnte die schrecklichen Umstände, die im Familienamt der Kommune Randers stattfanden, nicht länger mittragen.

„In meinem Fall war es einfach, weil ich denke, etwas war so unfair, dass ich es einfach nicht länger stillschweigend ansehen konnte. Und deshalb fühlte ich mich verpflichtet, etwas dagegen zu tun“, sagt Maj Thorsen.

Damals hatte sie keine Ahnung, dass sie so zu einer Whistleblowerin wurde, und erst zwei Jahre später kam sie auf die Idee, einen Namen und ein Gesicht zu erfinden, und es wurde für sie zu einer Angelegenheit, eine – ihrer Meinung nach – bedrängte Meinungsfreiheit unter denen die öffentlichen Angestellten leiden .

Der Fall der Regionalkommune Bornholm, in dem eine Mitarbeiterin freigestellt wurde, nachdem sie ihre unmittelbaren Vorgesetzten in Bezug auf die Situation in der Kommune kritisiert hatte, trägt gerade dazu bei, die Meinungsfreiheit zu beschränken, glaubt sie.

„Es macht es den Arbeitnehmern wirklich schwer, und deshalb haben viele öffentliche Angestellte Angst, sich zu frei zu äußern, weil sie einfach Angst vor Repressalien im Arbeitsverhältnis haben“, sagt sie.

Gegenüber dem Mitarbeiter von BRK (Bornholms Regionskommune) ging Maj Thorsen schließlich mit ihren Informationen zur Presse. Sie trat anonym als Sozialarbeiterin Karen auf, und ihr Fall half der Kommune Randers – als eine der ersten des Landes – ein sogenanntes Hinweisgebersystem einzuführen.

Dieses bedeutet, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, anonym über interne negative und illegale Angelegenheiten zu berichten, und dass die Fälle von einem speziellen Ausschuss behandelt werden. Doch obwohl sie die Ursache dafür war, dass so ein Hinweisgebersystem eingerichtet wurde, plädiert sie nicht für ein solches Schema.

„Ich bin dagegen, weil auch Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst das Recht auf freie Meinungsäußerung haben. Und ich bin zutiefst besorgt, dass, wenn sie ein Whistleblower-Programm erstellen, die eingegangenen Kritikpunkte in den vier Wänden der Verwaltung verbleiben und diese nach Gutdünken der Verwaltung manipuliert werden“, sagt sie.

Laut einer Umfrage verfügen derzeit nur 11 dänische Kommunen über ein Hinweisgebersystem – einschließlich der Regionalgemeinde Bornholms. Im Frühjahr verabschiedete die EU jedoch ein Gesetz, nach dem alle Länder in eineinhalb Jahren über ein spezielles System zum Schutz von Whistleblowern verfügen müssen.

von

Günter Schwarz – 28.09.2019