Dänemark und Deutschland unterzeichnen Kooperationsvereinbarung über grenzüberschreitende Öffnung von Photovoltaik-Pilotausschreibungen
Die dänische und die deutsche Regierung haben am 20.07.2016 eine Kooperationsvereinbarung über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen unterzeichnet.
Diese Vereinbarung ist die erste ihrer Art. Sie schafft den Rahmen für jeweils eine in Dänemark sowie in Deutschland durchzuführende Pilotausschreibungsrunde im Jahr 2016, bei denen erstmals eine grenzüberschreitende Teilnahme von PV-Anlagen zugelassen wird.
Zwei separate Photovoltaik-Ausschreibungen werden für die jeweils andere Seite geöffnet
„Die Integration der erneuerbaren Energien in den Energiebinnenmarkt ist eine große Herausforderung für eine erfolgreiche Energiewende in Europa“, sagte Staatssekretär Baake. „Mit diesem grenzüberschreitenden Pilotprojekt senden wir ein wichtiges Signal für die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und ihren gegenseitigem Nutzen.“
Die Vereinbarung legt die Bedingungen für zwei separate Photovoltaik-Ausschreibungen fest, die für die jeweils andere Seite geöffnet werden.
Während Dänemark eine Ausschreibungsrunde mit einer Gesamtleistung von 20 MW anteilig im Umfang von 2,4 MW für Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Standort in Deutschland öffnet, wird Deutschland eine Ausschreibungsrunde für PV- Freiflächen-Anlagen mit einer Leistung von 50 MW für Anlagen mit Standort in Dänemark öffnen.
„Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung werden Dänemark und Deutschland sicherstellen, dass die Förderung erneuerbarer Energien in beiden Ländern im Einklang mit EU-Recht steht. Darüber hinaus werden die grenzüberschreitenden Ausschreibungen wertvolle Erfahrungen mit Ausschreibungen im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien liefern“, so der dänische Minister für Energie, Versorgungsunternehmen und Klima, Lars Christian Lilleholt.
Mit der Kooperation stärken Dänemark und Deutschland ihre regionale Energiezusammenarbeit und schaffen einen Rahmen für eine anteilige Öffnung der Förderung von erneuerbaren Energien.
Die Ausschreibungen basieren auf dem jeweiligen nationalen Ausschreibungsdesign. Mit Blick auf standortspezifische Bedingungen gelten die Regelungen und Bedingungen des Landes, in dem sich die Anlage befindet. Dies betrifft beispielsweise Bedingungen hinsichtlich der Flächenkulisse, des Planungsrechts sowie steuerliche Bestimmungen.
Grundlage der Kooperation sind die Kooperationsmechanismen der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG. Mit ihr wird zum ersten Mal die Öffnung von Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien umgesetzt.
Das Pilotprojekt soll Erfahrungen im Bereich der grenzüberschreitenden Förderung für Dänemark und Deutschland sowie für die EU-Debatte über weitere regionale Energiezusammenarbeit insgesamt liefern.
von
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – 21.07.2016