Die Zulassungsvoraussetzungen zum Besuch einer Fachschule im Land wurden durch die Fachschulordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 12.08.1999 neu geregelt.

Danach sind zur Teilnahme an der Weiterbildung an Fachschulen folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • mindestens Mittlerer Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
  • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
  • 1 Jahr kaufmännisch/verwaltende Berufspraxis.

Alternativ :

  • mindestens Mittlerer Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
  • abgeschlossene nicht-kaufmännische Berufsausbildung
  • 5 Jahre kaufmännisch/verwaltende Berufspraxis.

Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr wird als Berufspraxis anerkannt.

von

Günter Schwarz – 12.08.2016