Was geschah am 12. August 1999 in unserem – nein, heute nicht in Dänemark – sondern in unserem Schleswig-Holstein?
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Besuch einer Fachschule im Land wurden durch die Fachschulordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 12.08.1999 neu geregelt.
Danach sind zur Teilnahme an der Weiterbildung an Fachschulen folgende Voraussetzungen erforderlich:
- mindestens Mittlerer Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
- 1 Jahr kaufmännisch/verwaltende Berufspraxis.
Alternativ :
- mindestens Mittlerer Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- abgeschlossene nicht-kaufmännische Berufsausbildung
- 5 Jahre kaufmännisch/verwaltende Berufspraxis.
Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr wird als Berufspraxis anerkannt.
von
Günter Schwarz – 12.08.2016