Der Missbrauch von zwei kleinen Mädchen im Kieler Stadtteil Gaarden vor acht Monaten hatte Kiels Problemstadtteil in helle Aufregung versetzt sowie auch bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und heftige Kritik auf  die Staatsanwaltschaft gezogen. Am Mittwoch entschied nun das Kieler Landgericht, dass der 31 Jahre alte Beschuldigte dauerhaft in eine Psychiatrie muss.

Die Richter folgten damit den Anträgen von Staatsanwältin und Nebenklage. Der Mann sei psychisch krank und eine fortwährende Gefahr für die Allgemeinheit, sagten die Richter. Das Unrecht seiner Taten konnte er laut Gutachten wegen einer krankhaften seelischen Störung nicht einsehen. „Aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ist er für die Taten nicht verantwortlich“, urteilte der Vorsitzende Richter. Statt eines Strafverfahrens fand daher ein sogenanntes Sicherungsverfahren statt.

Zwei Fälle innerhalb kurzer Zeit

Anfang Januar hatte der Mann ein fünf Jahre altes Mädchen auf der Toilette eines Kindergartens schwer missbraucht. Das Mädchen vertraute sich einer Mitarbeiterin an, die sofort die Polizei einschaltete. Der Mann wurde festgenommen, bestritt jedoch den Übergriff und blieb auf freiem Fuß. Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt, obwohl dem Gesundheitsamt Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorlagen. Nur drei Wochen später vergriff er sich an einer Siebenjährigen, die er mit dem Versprechen auf eine Puppe in seine Wohnung lockte. Das Mädchen führte die Polizei später zum Tatort und identifizierte den Kieler.

Behörden räumen Fehler ein

Die Stadt räumte ein, dass zumindest der zweite Fall hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft besser mit der Stadt zusammengearbeitet hätten. Deswegen riefen damals alle Beteiligten einen Runden Tisch ein, um Leitlinien für eine bessere Zusammenarbeit zu besprechen. Kiels Sozialdezernent Gerwin Stöcken (SPD) will den sozialpsychiatrischen Dienst der Landeshauptstadt in solchen Fällen mit ins Boot holen. Oberstaatswanwalt Axel Bieler wünscht sich eine Telefonkonferenz, an der sich Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft beteiligen. So sollen alle Beteiligten immer wissen, was der andere macht – um entsprechende Konsequenzen ziehen zu können.

von

Günter Schwarz – 15.09.2016