Französische Gerichte haben den Rechtsextremisten Jean-Marie Le Pen (88) nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies gestern eine Beschwerde des Politikers wegen einer Verurteilung eines französischen Gerichts nach Aussagen zur Nazi-Zeit zurück.

Der Gründer der rechtsextremen Front National (FN) hatte 2005 in einer Wochenzeitschrift erklärt: „Zumindest in Frankreich war die deutsche Besatzung nicht besonders unmenschlich, selbst wenn es Übergriffe gab, die in einem 550.000 Quadratkilometer großen Land unvermeidlich sind.“

Er war deshalb zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das sei verhältnismäßig gewesen, entschied das Menschenrechtsgericht. Zumal Le Pens Aussagen weit von einer konstruktiven Kritik entfernt gewesen seien. Der Politiker, der mittlerweile auf maßgebliches Betreiben seiner eigenen Tochter Marine Le Pen aus der FN ausgeschlossen wurde, ist bereits häufiger wegen Aussagen zur Nazi-Zeit aus „seiner Sicht“ verurteilt worden.

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Günter Schwarz – 07.10.2016