(Karlsruhe) – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute über die Klage von drei Müttern entschieden. Sie hatten die Stadt Leipzig verklagt, weil sie keinen Krippenplatz für ihre ein Jahr alten Kinder bekommen hatten – obwohl Kinder von ihrem ersten Geburtstag an seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf eben diesen haben. Der Bundesgerichtshof gab den Müttern recht. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, weil sie nicht – wie geplant – wieder zur Arbeit gehen konnten. Allerdings müssten die Kommunen nicht zahlen, wenn sie nachweisen können, dass sie trotz sorgfältiger Bedarfsplanung keine Krippenplätze zur Verfügung stellen konnten.

Mit der Entscheidung gaben die Richter drei Müttern aus Leipzig recht. Sie hatten kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an Kita-Plätzen angemeldet. Doch zum Wunschtermin am Ende ihrer einjährigen Elternzeit gingen sie leer aus. Erst Monate später konnten die drei Frauen in ihre Jobs zurückkehren. Ihrer Ansicht nach sollte die Stadt deshalb für die Verdienstausfälle in Höhe von knapp 2.200, rund 4.500 und etwa 7.300 Euro gerade stehen. Das Landgericht Leipzig stimmte der Auffassung der Familien zu. Das Oberlandesgericht Dresden kippte dieses Urteil jedoch in einer Berufungsverhandlung.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes als Grundsatzurteil für den Schadenersatzanspruch ist für die Eltern ein wichtiger Etappensieg. Zu klären ist allerdings noch, ob die Stadt Leipzig Schuld an den Verzögerungen bei der Kita-Platz-Vergabe hat. Das Oberlandesgericht Dresden muss die Fälle deshalb noch einmal verhandeln. Erst dann wird es das endgültige Urteil geben.

Stadt Leipzig: Urteil bringt keine Rechtssicherheit

Die Stadt Leipzig sieht nach dem Urteil keine Klagewelle auf sich zurollen. „Wir gehen davon aus, dass wir darlegen können, dass wir nicht schuldhaft gehandelt haben“, sagte Stadtsprecher Matthias Hasberg MDR SACHSEN. Die Stadt habe ihre Bedarfsplanung für Kita-Plätze nach allen Regeln der Kunst aufgestellt und alles getan, die ermittelten Plätze zu schaffen. So seien im vergangenen Jahr 20 neue Kita entstanden. In diesem Jahr würden insgesamt zwölf neue Einrichtungen ihre Türen öffnen und 2017 weitere acht. „Fest steht, keine Kommune darf jetzt nachlassen, neue Kita-Plätze zu schaffen. Der Rechtsrahmen ist durch das Urteil aber nicht einfacher geworden.“

Kita-Platz-Anspruch

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag per Gesetz einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Das Kinderförderungsgesetz verpflichtet Kommunen, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

In Schleswig-Holstein gibt es seit etwa vier Monaten ein Online-Portal des Sozialministeriums unter: https://www.kitaportal-sh.de/elternportal.jsf . Es soll Eltern helfen, über das Internet einen Platz für ihre Kinder zu finden. Allerdings ist nur jede siebente Kita im Land bei diesem Portal registriert.

Etwa 250 Einrichtungen haben sich in dem Portal angemeldet. Nach Einschätzung der Kreise wird sich die Zahl jedoch zur neuen Anmelderunde im kommenden Jahr erhöhen. Der Städteverband weist außerdem darauf hin, dass ein Beitritt der Einrichtungen und der Kommunen mit einer großen Vorarbeit verbunden sei. Dafür brauche es Zeit. Hinzu kämen Probleme bei der Datenübertragung von bestehenden Programmen auf das Portal, so ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Landkreistages. Das Sozialministerium überlegt daher, für diesen Bereich Extra-Geld zur Verfügung zu stellen.

von

Günter Schwarz  – 21.10.2016