(München ) – Ihre Aufgabe als Hebamme war es, Kindern ins Leben helfen – aus Sicht des Münchner Schwurgerichtes trachtete sie stattdessen aber den Müttern nach dem Leben. Eine Hebamme hat Frauen vor dem Kaiserschnitt heimlich Blutverdünner gegeben – ohne Notoperationen wären sie gestorben. Von der Bezeichnung „Todesengel“ wollte der Richter aber nichts wissen. Dafür verurteilten die Richter und Geschworenen vom Landgericht München die 35-Jährige nun zu 15 Jahren Haft. Sie darf zusätzlich nie wieder in Pflegeberufen arbeiten. 

Es waren unglaubliche Dinge, die der Vorsitzende des Münchner Schwurgerichtes am Freitag vorlas: Eine Hebamme, die eigentlich Leben auf die Welt bringen soll, will schwangere Frauen im Kreißsaal umbringen – mehrfach und völlig wahllos. Nein, ein Todesengel sei sie sicher nicht, sagte Richter Höhne. „Sie raubte das Glück einer reibungslosen Geburt, sie raubte ihnen den schönsten Tag ihres Lebens. Der Begriff Engel erscheint in diesem Zusammenhang gleichsam abwegig und zynisch.“

Sie verabreicht den Frauen vor Kaiserschnitt-Geburten in Bad Soden bei Frankfurt und im Münchner Klinikum Großhadern heimlich das blutverdünnende Mittel Heparin und in einem Fall eine Pille, die bei Abtreibungen gegeben wird. Die Frauen verlieren literweise Blut, zwei ihre Gebärmutter – sie können keine Kinder mehr bekommen. Eine der Frauen brauchte 44 Bluttransfusionen. Ohne Notoperationen, davon ist das Gericht überzeugt, hätte es Tote gegeben im Kreißsaal.

Dafür geht die Hebamme wegen siebenfachen versuchten Mordes an werdende Müttern 15 Jahre in Haft. Das Landgericht München I verhängte am Freitag außerdem ein lebenslanges Berufsverbot als Hebamme und in anderen Pflegeberufen. Verwerflich und verachtenswert und «sittlich auf tiefster Stufe stehend» nennt das Gericht das. Ihre Zufallsopfer seien arg- und wehrlos gewesen. Das habe die Angeklagte bewusst ausgenutzt. „Kein einziger Patient rechnet mit Angriffen auf sein Leben gerade durch das medizinische Personal“, sagte der Richter. „Wie bei einem trojanischen Pferd drang das Heparin mittels einer medizinisch indizierten Trägerlösung in den Körper ein.“

Angeklagte bestreitet Vorwürfe

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten, ihre Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Hebamme sei für die Taten nicht verantwortlich. Die Frau steht seit Januar vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Vertreter der betroffenen Frauen schlossen sich diesen Forderungen an. Die Motive der Hebamme sollen laut Anklage die „Aufwertung ihres Selbstwertgefühls“ und „insgeheime Demonstration einer Überlegenheit“ gewesen sein.

Das Gericht nahm als Motiv berufliche Unzufriedenheit an. Neben dem versuchten Mord verurteilte es die Frau unter anderem auch wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte.

von

Günter Schwarz  – 28.10.2016