(München) – Die Staatsanwaltschaft München hat am Freitagabend einen Medienbericht bestätigt, wonach gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und andere Manager des IT-Konzerns Vorermittlungen eingeleitet wurden. Als Auslöser gilt die Anzeige eines Anwaltes aus Würzburg, der Facebook eine fragliche Vorgangsweise bei Hasspostings vorwirft. Nach Angaben des deutschen Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ gehe es um den Vorwurf der Volksverhetzung.

Die Betreiber des Sozialen Netzwerks Facebook sehen sich in der laufenden Debatte über Hass-Postings nun auch mit Ermittlungen der deutschen Justiz konfrontiert. Im Visier der Staatsanwaltschaft München I stehen laut Angaben Facebook-Chef Mark Zuckerberg und andere führende Manager des IT-Konzerns.

Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte bisher lediglich laufende Ermittlungen. Zu Einzelheiten würden keine Angaben gemacht, wie ein Sprecher der Behörde am Freitagabend sagte. Als Auslöser der Ermittlungen gilt eine Anzeige des Würzburger Anwaltes Chan-jo Jun, bei der es um den Verdacht der Beihilfe zur Volksverhetzung gehe, wie zuvor das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete.

Noch viele offene Fragen

Den Angaben zufolge gehe die deutsche Justiz gegen amerikanische Facebook-Manager vor. Neben Zuckerberg seien auch dessen Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie der Europa-Cheflobbyist Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper unter den Beschuldigten. Wie Jun auf seiner Website mitteilte, werde insgesamt gegen zehn Personen ermittelt. Inwieweit die genannten Ermittlungen reichen, bleibt indes unklar.

Nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“, Onlineausgabe) werde derzeit von der zuständigen Staatsanwaltschaft München noch geprüft, ob sie zuständig sei und ob gegebenenfalls deutsches Strafrecht Anwendung finde.

„Hass hat keinen Platz auf Facebook“

Facebook wollte die mutmaßlichen Ermittlungen nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen aber zurück. „Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen deutsches Recht verstoßen“, sagte ein Sprecher des US-Unternehmens. „Hass hat keinen Platz auf Facebook.“

„438 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz“

Jun bezeichnete die Einleitung des Ermittlungsverfahrens unterdessen als wichtigen Etappensieg, „da das letzte Verfahren an dieser Stelle steckengeblieben war“. Die offene Frage sei, „ob die bisherigen Gesetze reichen oder ob sie verändert werden müssen, um Facebook zur Beachtung der deutschen Grundrechte zu verpflichten“.

In seiner Strafanzeige würden Jun zufolge „insgesamt 438 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz, darunter Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen“ genannt. „Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten“, erklärte der Anwalt.

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Zuckerberg, Sandberg und weitere Spitzenmanager sei Anfang des Jahres noch folgenlos geblieben – mit der Begründung, dass sich die Beschuldigten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der deutschen Justiz aufhielten, hieß es in der Erklärung des Anwalts weiter.

Frist bis 2017

Das Thema Hasspostings beschäftigte in Deutschland bereits seit geraumer Zeit auch die Politik. Bereits im vergangenem Jahr hatte das deutsche Justizministerium eine Arbeitsgruppe mit Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Die Beteiligten verständigten sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden entfernt werden.

Die Anbieter der Sozialen Netzwerke standen dennoch weiter in der Kritik, nicht konsequent genug gegen Hasskommentare vorzugehen. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) brachte die anhaltende Problematik schließlich im September auch bei einem US-Besuch zur Sprache. Zuckerberg versprach der Kanzlerin damals ein härteres Durchgreifen.

Deutschlands Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Anbietern schließlich Anfang Oktober neuerlich vor, nicht konsequent genug vorzugehen und setzte Facebook und anderen Sozialen Netzwerken nun eine Frist bis März 2017, um das Vorgehen zu verbessern.

von

Günter Schwarz – 05.11.2016