(Dresden) –  Sie sind angeklagt, drei Anschläge auf Unterkünfte für geflüchtete Menschen begangen zu haben. Den acht Beschuldigten wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen. Sie hätten nachAuffassung der Anklage den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Für diese Taten müssen sich nun acht Verdächtige vor Gericht verantworten.

Ein Jahr nach einer Anschlagserie von Rechtsextremen in der sächsischen Stadt Freital bei Dresden hat der Generalbundesanwalt nach einem Medienbericht gegen sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 19 und 37 Jahren Anklage erhoben. Er werfe ihnen vor, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und MDR. Die mehr als 160 Seiten starke Anklageschrift sei den Anwälten in diesen Tagen zugestellt worden. Eine Bestätigung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gab es zunächst nicht.

Konkret klagt der Generalbundesanwalt die Frau und die Männer der „Gruppe Freital“ an wegen Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes in vier Fällen, gefährlicher Körperverletzung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung. Das geht aus der Anklage hervor, die NDR, MDR und SZ einsehen konnten.

Von Juli 2015 an hätten die Mitglieder der „Gruppe Freital“ versucht, ihre rechtsextremistische Gesinnung durchzusetzen, indem sie Anschläge begingen. Ziele waren etwa Wohnprojekte von politisch Andersdenkenden und Flüchtlingsheime. Dazu sollen sich die Verdächtigen eine große Menge pyrotechnischer Sprengkörper aus Tschechien beschafft haben. 

Nach der Bundesanwaltschaft soll die Gruppe 2015 drei Sprengstoffanschläge begangen haben: im September auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital, im Oktober auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden und in der Nacht zum 1. November auf eine weitere Asylbewerberunterkunft in Freital. Bei diesem Anschlag wurde ein Bewohner verletzt. 

Es kam zwar niemand ums Leben, die Ermittler gehen gleichwohl von versuchtem Mord aus, denn die Täter hätten den Tod der Opfer billigend in Kauf genommen, heißt es laut Medienbericht in der Anklageschrift. Zum dritten Anschlag hatte der Generalbundesanwalt im April mitgeteilt: „Zu schwereren oder gar tödlichen Verletzungen kam es nicht, weil sich die übrigen Bewohner noch rechtzeitig im Flur der Unterkunft in Sicherheit bringen konnten.2 Auch gefährliche Körperverletzung und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion wird den Angeklagten zur Last gelegt.

Der Prozess gegen die unter Terrorverdacht stehenden Mitglieder der „Gruppe Freital“ soll im Speisesaal einer neuen Flüchtlingsunterkunft in Dresden stattfinden. Das Oberlandesgericht Sachsen hatte im Juli mitgeteilt, das öffentliche Interesse sei so groß, dass die Sitzungssäle am Gericht nicht ausreichten. Das künftige Flüchtlingsdomizil werde für die Zwecke des Prozesses angepasst, hieß es. Erst nach Ende der Verhandlung soll das Gebäude dann seinem ursprünglichen Zweck dienen.

von

Günter Schwarz  – 08.11.2016