(London) – „Ich bin erst 14 Jahre alt und ich will nicht sterben, aber ich weiß, dass ich sterben werde“, schreibt ein junges Mädchen an einen Richter des Obersten Gerichtshofs Großbritanniens. Er musste darüber entscheiden, ob sie nach ihrem Tod eingefroren werden kann.

Das Oberste Gericht Großbritanniens hat einer krebskranken Jugendlichen das Recht zugesprochen, ihre Leiche einfrieren zu lassen. Die 14-Jährige aus London hatte vor ihrem Tod einem Richter geschrieben, sie wolle sich die Chance auf ein „längeres Leben bewahren“. Sie hoffe, dass ihre seltene Krebsform durch den medizinischen Fortschritt irgendwann in der Zukunft heilbar sei.

„Ich bin erst 14 Jahre alt und ich will nicht sterben, aber ich weiß, dass ich sterben werde“, schrieb das Mädchen. „Ich glaube, die Konservierung durch Einfrieren gibt mir die Chance, geheilt und wieder aufgeweckt zu werden – und wenn es erst in hunderten von Jahren ist.“ Das Mädchen hatte beantragt, dass seine Mutter allein darüber entscheiden darf, was mit ihrer Leiche geschieht. Der Vater des Kindes hatte sich dem Plan ursprünglich widersetzt. Die Eltern sind geschieden.

Der Vater, der selbst an Krebs erkrankt ist, sagte zu der Entscheidung, er fürchte, dass seine Tochter ganz allein sei, wenn sie in 200 Jahren wieder geweckt werde. „Auch wenn die Behandlung erfolgreich ist und sie wird wieder zum Leben erweckt, sagen wir in 200 Jahren, kann sie keine Verwandten mehr finden und sich möglicherweise an nichts mehr erinnern“, zitiert ihn die „Daily Mail“. Seine Tochter könnte, immer noch 14-jährig, in eine verzweifelte Situation geraten.

Außergewöhnlich entschlossen

Richter Peter Jackson entschied im Oktober zugunsten des Mädchens. Die 14-Jährige starb wenige Tage später, ihre Leiche wurde in die USA geflogen und dort in Trockeneis gelegt. Gemäß den Wünschen des Mädchens wurde das Urteil erst jetzt veröffentlicht, die Identität aller Betroffenen bleibt geheim.

Richter Jackson erklärte, in dem Fall gehe es um eine „tragische Kombination“ von Familienkonflikt und der tödlichen Erkrankung eines Kindes. Die Anwältin des Mädchens sagte dem Sender BBC, die 14-Jährige habe den Richter als ihren „Helden“ bezeichnet. Es habe sie sehr getröstet zu wissen, dass ihr Wunsch befolgt werden würde. Für sie selbst sei es ein großes Privileg gewesen, das Mädchen zu vertreten. „Sie hatte eine außergewöhnliche Entschlossenheit.“

von

Günter Schwarz – 20.11.2016