Die „Geld-Kaufen“-Aktion kommt offenbar als Bumerang auf „Die Partei“ zurück. Nach Angaben von Parteichef Martin Sonneborn soll sie mehrere hunderttausend Euro zurückzahlen. Zu Unrecht, erklärt Sonneborn. „Die Partei“ hat inzwischen im Streit um Zuschüsse des Bundes Klage gegen die Bundestagsverwaltung eingereicht.

Die Bundestagsverwaltung bestätigte den Eingang des Schriftstücks. „Die Partei“ muss rund 72.000 Euro an Zuschüssen zurückzahlen. Außerdem verlangt die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung von rund 384.000 Euro.

Hintergrund sind laut Sonneborn Umsätze aus dem Jahr 2014, die der Verwaltung Ende 2015 vorgelegt wurden. Deren Ziel war es, den Umsatz zu erhöhen, um dadurch mehr Förderung zu erhalten. Ein Wirtschaftsprüfer habe den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014 geprüft, sagte Sonneborn. „Die Juristen sagen uns, wir sind im Recht.“ Der Bescheid sei offensichtlich Unsinn, er sei von Unkenntnis und Dummdreistigkeit geprägt. Die Rechtslage sei eindeutig. Außerdem ist diese Regelung der Parteienfinanzierung inzwischen geändert worden. Seit der Reform ist der Gewinn und nicht mehr der Umsatz entscheidend für die Höhe des staatlichen Zuschusses.

2014 hatte „Die Partei“ mit der „Geld kaufen“-Aktion auf die Goldkauf-Aktion der AfD reagiert. Sie verkaufte 100 Euro in bar und zwei Postkarten zum Preis von 105 Euro. Das Ergebnis: Ein Umsatz von rund 200.000 Euro. Der Effekt: Mehr Zuweisungen über die Parteienfinanzierung. Denn die orientierte sich bis zur Änderung des Parteiengesetzes Anfang des Jahres 2016 noch an den Umsätzen von Parteien und nicht an Gewinnen. Tatsächlich erkannte die Bundestagsverwaltung nach Angaben der „Partei“ einen Anspruch von 180.000 Euro an.

Eine erfolgreiche Aktion, welche „Die Partei“ zu einer weiteren Aktion veranlasste. Im November verkaufte sie unter der Überschrift „Reich werden mit Geld“ analog zur AfD-Gold-Aktion Geld und zwar 100 Euro für 80 Euro. Die Geld-Verkaufsaktion 2014 habe der Partei so viel Geld aus der Parteienfinanzierung eingebracht, postete „Die Partei“ auf Facebook, „dass wir Ihnen in diesem Jahr druckfrische 100-Euro-Scheine zu einem wesentlich attraktiveren Preis anbieten können – und dabei selbst profitieren.“ Insgesamt warteten 100.000 Euro auf einen neuen Besitzer, allerdings mit einer Einschränkung: „AfD-Mitglieder sind vom Kauf ausgeschlossen.“

Erfolgreiche Aktion mit Bumerang-Effekt

Eigentlich ging also alles mit rechten Dingen zu, doch es trat genau der Effekt ein, den „Die Partei“ beabsichtigt hatte. Als sie Ende 2015 ihre Abrechnung für das Jahr 2014 einreichte, waren für die Deckelung noch die Partei-Umsätze ausschlaggebend und die waren durch den Geldverkauf gestiegen.

Inzwischen hatte sich aber der Bundestag des Themas angenommen. Es folgte eine Reform der Parteienfinanzierung, auch mit Blick auf den Goldhandel der AfD. Demnach ist nicht mehr der Umsatz einer Partei bei der Parteienfinanzierung ausschlaggebend, sondern der Gewinn.

Allerdings wurden die neuen Regelungen Sonneborn zufolge erst nach Einreichen des Rechenschaftsberichtes für das Jahr 2014 gegen Ende 2015 erlassen. Die „Geld kaufen“-Aktion sei kein heimlicher Betrugsversuch gewesen, sie sei ja öffentlich beworben worden. Sollte die Klage scheitern, wäre die Partei dem fraktionslosen Abgeordneten im Europaparlament zufolge aber ruiniert. „Außer, Schäuble bringt uns einen Koffer mit Schwarzgeld vorbei“, sagt Sonneborn.

von

Günter Schwarz  – 21.11.2016