(Albertslund) – Der 26-Jährige, der am Dienstagmorgen vor dem Polizeirevier in Albertslund im Hovedstadsområdet (Hauptstadtgebiets)  von København einem 43-jährigen Polizisten aus wenigen Metern Entfernung mit einer Pistole in den Kopf schoss, stand am heute Vormittag vor dem Haftrichter. Er weigerte sich in der Vorverhandlung allerdings, eine Aussage zu der Tat zu machen. Nur die Mutter des Angeklagten sagte aus.

Wie die Anklage erklärte, hatte der Mann schon länger davon geredet, eine Pistole zu stehlen und einen Polizisten zu erschießen. Die Informationen stammten von der Mutter des Angeklagten, heißt es von der Anklage. 

Wie TV2 berichtete, wurde der Diebstahl der Pistole aus den Schränken eines Schießclubs, in dem der 26-Jährige Mitglied ist, schon am Montag der Polizei gemeldet. Die Polizisten konnten den Mann jedoch nicht ausfindig machen und verschoben die Suche auf den Dienstag. Mit fatalen Folgen, wie sich herausstellte. Nach dem Schuss auf den gerade auf dem Weg zur Arbeit befindlichen Polizeihundeführer setzte die Polizei moderne Mittel zum Auffinden des 26-Jährigen ein. Per Handyortung konnte er schon weniog später festgenommen werden. 

Der Auslöser für den Schuss auf den Polizisten soll schon länger zurück liegen. Auch das sind Informationen, die die Anklage von der Mutter des Mannes hat. Sie hatte im Jahr 2000 einen Autounfall und so die Meinung ihres Sohnes, sei von den Polizisten nicht ordentlich behandelt worden. „Das System habe die Mutter betrogen“, so die Aussage des Mannes gegenüber seiner Mutter. Daraus resultierte ein langjähriger Hass auf das „System“ – und vor allem die Polizei.

Deshalb hatte der 26-Jährige schon vor vier Jahren Polizisten mit einer sogennanten Paintball-Pistole bedroht. Dafür saß er bereits acht Monate im Gefängnis. Vor dem Richter in Glostrup erklärte sich der Angeklagte für nicht schuldig, einen Mordversuch begangen zu haben. Der Mutter gegenüber hatte der 26-Jährige mehrere Male zum Ausdruck gebracht, dass er einige Polizisten erschießen würde. Sie hatte es aber nicht ernst genommen und geglaubt, dass es sich nur um eine leere Drohung handelte.

Der Mann bleibt jetzt zunächst einmal für vier Wochen in Untersuchungshaft und soll während eines Krankenhausaufenthaltes in der Psychiatrie auf seine geistige Zurechnungsfähigkeit untersucht werden. entschied das Gericht.

von

Günter Schwarz – 07.12.2016