(Berlin) – Bei den Klagen geht es unter anderem darum, dass der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Vor allem Flüchtlinge aus Syrien klagen gegen die Regierung, weil sie nur subsidiären Schutz bekommen haben.

Fast 36.000 Menschen klagen dagegen, dass ihnen im Asylverfahren nur ein eingeschränkter Schutzstatus („subsidiärer Schutz“) zugebilligt worden ist. Das ging aus der Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, hervor. Die Antwort lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Nahezu 31.000 dieser Klagen betrafen demnach Flüchtlinge aus Syrien.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Flüchtlinge in 4167 von 4718 bereits entschiedenen Fällen vor Gericht Recht bekamen. Ihnen wurde daher der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen. Dies entspreche 88 Prozent, bei syrischen Flüchtlingen seien es 89 Prozent gewesen.

Aufenthaltsberechtigung von einem statt drei Jahren

Jelpke kritisierte: „Die Entscheidung der Bundesregierung, vor allem syrischen Flüchtlingen verstärkt nur noch einen subsidiären Schutzstatus zu erteilen, um den Familiennachzug zu unterbinden, war nicht nur schäbig, sie legt nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun auch noch die Verwaltungsgerichte lahm.“

Der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention setzt voraus, dass ein individuell begründeter Fluchtgrund vorliegt, beispielsweise Verfolgung aufgrund von Religion oder Ethnie. Da die meisten syrischen Flüchtlinge aber grundsätzlich Schutz vor Krieg suchen, erhalten sie mehrheitlich nur noch „subsidiären Schutz“. Dies bedeutet etwa, dass nur eine Aufenthaltsberechtigung von einem statt drei Jahren erteilt wird. Zudem ist für zwei Jahre die Möglichkeit des Familiennachzugs ausgesetzt.

von

Günter Schwarz – 16.12.2016