(Hannover) – Aufgrund von häufigen Problemen bei der Bildung einer Rettungsgasse auf der Autobahn oder Schnellstraße gibt es ab 2017 neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Wie Sie sich ab sofort bei Unfällen verhalten müssen, erfahren Sie hier.

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen auf deutschen Autobahnen und Schnellstraßen, bei denen sich nachfolgend kilometerlange Staus bilden. Da ist schnelle Hilfe gefragt und nötig. Ob Feuerwehr, Krankenwagen, Notarzt oder die Einsatzkräfte der Polizei: Sie alle sind angewiesen auf eine freie Fahrt zum Unfallort. Doch die dichten Staus machen das oft nicht einfach. Aus diesem Grund ist die Rettungsgasse bereits seit vielen Jahren in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Viele Autofahrer halten sich dennoch nicht daran. Oftmals wissen diese einfach nicht, wie man sich in einem solchen Notfall zu verhalten hat.

Dabei ist es immens wichtig, dass jeder Autofahrer genau weiß, wie er sich verhalten muss. Denn ein schnell vorankommender Krankentransporter oder Feuerwehrwagen kann Leben retten – in vielen Fällen zählt jede Sekunde. Klar, dass die Einsatzkräfte in einem Notfall oft sehr verärgert sind, wenn wieder einmal keine oder nur eine unzureichende Gasse gebildet wurde. Ab 2017 vereinfacht der Gesetzgeber deshalb die Regeln, wie man eine Rettungsgasse bildet.

Musste man bei vier- oder mehrspurigen Fahrbahnen immer in der Mitte eine Gasse bilden (die Autos der beiden rechten Fahrstreifen fahren nach rechts, die der beiden linken nach links), wird sie ab nächstem Jahr grundsätzlich zwischen dem linken Fahrstreifen und den übrigen Spuren gebildet. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Suche nach der Mitte entfällt. Unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren, wird die Rettungsgasse jetzt immer zwischen den gleichen Fahrbahnen gebildet.

Wenn Sie also auf dem linken Fahrstreifen unterwegs sind, fahren Sie bei Staubildung ganz links. Befinden Sie sich auf einer der anderen Spuren, weichen Sie nach rechts aus. Kurz gesagt: Links fährt links und alle anderen fahren möglichst weit rechts – so beschreibt es auch Boris Pistorius, Innenminister von Niedersachsen während einer Veranstaltung der Kampagne „Rettungsgasse“ in Hannover. Und das gilt nicht erst bei Stillstand: Sobald es zu stockendem Verkehr kommt, sollten Sie sich an diese Regel halten, denn die Rettungskräfte könnten bereits unterwegs sein.

Denken Sie daran, dass ein Notfallsanitäter, der mit dem Einsatzwagen nicht bis zum Unfallort gelangen kann, sich zu Fuß auf den Weg machen muss. Zum einen dauert das viel länger und zum anderen ist es auch eine belastende Stresssituation für den Retter. Das gleiche gilt für die Löschfahrzeuge: Auch bei einem Fahrzeugbrand kann es auf jede Sekunde ankommen, um Unfallopfer bergen zu können.

Und es droht Ihnen auch ein Bußgeld, wenn Sie sich nicht an die neuen Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse halten. Zwar sind das in Deutschland bisher nur 20 Euro, doch Innenminister Pistorius macht sich bereits jetzt für empfindlichere Strafen stark: „Das ist weniger, als mit dem Handy zu telefonieren. In Österreich sind es 2.000 Euro. Dort können Sie sehen, wie schnell das mit der Rettungsgasse klappt“, sagte der SPD-Politiker im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne „Rettungsgasse“ des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.

von

Günter Schwarz – 02.01.2017