Verfassungsgericht bremst bayerische Separatisten: Bayern darf nicht aus der Bundesrepublik austreten
(München) – Nach dem Erfolg des Brexit-Referendums auf den britischen Inseln vom Juni 2016 wuchsen auch in gewissen Kreisen Süddeutschlands die Hoffnungen auf einen „Bayxit“ – den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat nun diesen Sezessionsbestrebungen vorerst ein Ende gesetzt.
In Bayern, Deutschlands wirtschaftlich stärkstem Bundesland, gilt schon immer der Grundsatz „Mia san mia“ und spätestens mit dem erfolgreichen Brexit-Referendum machte sich auch im Freistaat so manch einer zusätzliche Hoffnungen auf eine baldige Unabhängigkeit von Berlin.
Schon bei einer Umfrage im Jahr 2011 begrüßte jeder vierte Bayer die Idee der Lederhosen-Sezession. Die traditionsreiche regionalistisch-separatistische Bayernpartei mit wertkonservativem Programm – die seit ihrer Gründung 1946 selbstbewusst einen unabhängigen bayerischen Staat fordert – freut sich seit dem vergangenen Jahr wieder über steigende Mitgliederzahlen. Die Partei war im Freistaat sogar zweimal in der Regierung vertreten, ehe sie infolge einer dubiosen Korruptionsaffäre rund um die Vergabe von Konzessionen für Spielbanken 1966 in der Versenkung verschwand. Mittlerweile erlebt die Bayernpartei aber offenbar ihren zweiten Frühling. Im Münchner Stadtrat sind die Separatisten derzeit sogar die viertstärkste Kraft.
Argumente für einen Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik sind dabei nicht nur die Antipathie gegen die „Saupreiß’n“, zu denen aus Sicht einiger „Kini“-Treuen zum Teil bereits die Bewohner der fränkischen Landesteile zählen. Viele Bayern fühlen sich vor allem auch vom Länderfinanzausgleich benachteiligt. Seit Jahren ist das süddeutsche Bundesland der größte Geber in dem System, das zu große Entwicklungslücken zwischen den bundesdeutschen Ländern ausgleichen soll. Wie das Vorbild auf der Insel, die Brexit-Bewegung, wollen die „Bayxit“-Aktivisten ihr Anliegen nun mit einer Volksabstimmung auf Landesebene durchsetzen.
Unterschriften sammelte die Bayernpartei dafür bereits. Dabei beruft man sich auf nichts Geringeres als auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker nach Artikel 25 Satz 1 des – vom Freistaat Bayern dereinst abgelehnten – Grundgesetzes und Artikel 1 Nr. 2 der UN-Charta. Doch den Träumen von der bayrischen Unabhängigkeit hat nun das Bundesverfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Die Richter entschieden einstimmig, eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung einer solchen Volksabstimmung nicht zur Entscheidung abzunehmen. Zuvor hatte das Land Bayern selbst schon ein solches Referendum abgelehnt. Die Begründung aus Karlsruhe für das Nein zur Souveränität:
Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Für den FC Bayern München ist dies zumindest eine gute Nachricht. Denn mit einem Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik hätte der Münchner Rekordmeister auch die Bundesliga verlassen müssen. An die Stelle packender Duelle mit dem BVB, Schalke oder Hertha BSC wären in diesem Fall Spiele gegen dann möglicherweise „erstklassige Teams“ wie Jahn Regensburg, VfR Garching oder FC Pipinsried getreten.
von
Günter Schwarz – 04.01.2017