(Altenholz) – Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung konnten Beamte der Altenholzer Polizeistation gestern (03.02.17, 15:15 Uhr) vier Männer im Ortsteil Stift kontrollieren, die dort auf dem Grundstück eines Wohnhauses Arbeiten mit einem Hochdruckreiniger durchführten.

Wie sich herausstellte, hatten die Arbeiter bei der 78-jährigen Hausbesitzerin geklingelt und ihre Dienste angeboten. Die Frau willigte ein, für die Reinigung einiger Wege und der Auffahrt auf ihrem kleinen Grundstück 1.200 EUR zu zahlen und übergab einen Großteil der Summe auch gleich an einen der Männer.

Nach dem Eintreffen der Polizei wurden die Arbeiten eingestellt. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde das Geld beschlagnahmt. Die Beschuldigten wurden nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen, ein Strafverfahren wegen Betruges wurde eingeleitet.

Bereits am Mittwoch (01.02.17, 12:30 Uhr) hatte ein Anwohner im Ortsteil Klausdorf drei Männer bemerkt, die dort bei mehreren Einfamilienhäusern klingelten und offenbar die Reinigung von Dachrinnen und Fassaden anboten.

Auch diese Personen konnten durch Polizeibeamte kontrolliert werden. Die drei Männer aus Stade waren bereits wegen Betruges polizeilich in Erscheinung getreten. Nach bisherigen Ermittlungen kam es an diesem Tag nicht zu Straftaten. Allerdings wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung eingeleitet, denn die Arbeiter hätten ihre Dienstleistung nicht an der Haustür anbieten dürfen.

Die Polizei rät: Lassen Sie sich nicht von Personen, die Dienstleistungen an der Haustür anbieten, unter Druck setzen. Schließen Sie keine Verträge, auch nicht mündlich, sofort an der Haustür ab. Sollen Arbeiten am Haus vergeben werden, informieren Sie sich vorher bei Fachfirmen. Geben Sie der Polizei Hinweise zu verdächtigen Personen über den Polizeiruf 110.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Neumünster vom 04. Februar 2017 um 12:01 Uhr

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Günter Schwarz – 03.02.2017