(Heidelberg) – Der ehemalige Kandidat  Menowin Fröhlich bei bei „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) vom Amtsgericht Heidelberg zu einem Jahr Haft verurteilt worden, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Der 29-Jährige wurde im August letzten Jahres beim Autofahren auf der A5 zwischen Darmstadt und Heidelberg unter Drogeneinfluss ohne Führerschein erwischt.

Doch wie konnte es so weit kommen? Ein Zeuge meldete Menowin Fröhlich am 20. August 2016 bei der Polizei, da er auf der Autobahn A5 zwischen Darmstadt und Heidelberg dem Zeugen zufolge Schlangenlinien fuhr. Die Polizei hat den Sänger anhalten können und einen Drogentest angeordnet. Das Ergebnis war, dass im Blut Menowin Fröhlichs Kokain nachgewiesen wurde.

Als der Sänger jetzt am 13. Februar zu der angesetzten Verhandlung unentschuldigt nicht erschien, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Zwei Tage später wurde er in Hessen festgenommen und zum Prozess vorgeführt. „In der rund eineinhalbstündigen Verhandlung zeigte sich Herr Fröhlich wie zuvor auch oft reumütig, räumte ein, dass er ein Kokain-Problem hatte“, erklärte die zuständige Richterin Walburga Englert-Biedert der „Bild“-Zeitung. Der einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung konnte Menowin Fröhlich dennoch nicht entgehen. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig, daher befinde er sich derzeit noch auf freiem Fuß.

Es wäre nicht der erste Gefängnis-Aufenthalt für den vierfachen Vater. 2005 wurde er bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs zu zwei Jahren verurteilt. Ein Verfahren gegen ihn wegen Ladendiebstahl steht angeblich auch noch aus. 

von

Günter Schwarz – 23.02.2017