US-Präsident Donald Trump ist gerade einmal rund sechs Wochen im Amt und hat in den „paar Tagen“ schon für mehr Wirbel gesorgt, als Barack Obama in seiner gesamten Amtszeit von acht Jahren.

Eines seiner zentralen Wahlversprechen war es, die Einwanderungspolitik Amerikas zu revolutionieren. Deshalb verkündete er per Dekret bereits ein Einreiseverbot für Menschen aus sieben muslimischen Ländern, wobei sein erstes Dekret bereits von einigen Gerichten inklusive einem Berufungsgericht in San Francisco „kassiert“ wurde. und er derzeit an derr Überarbeitung seines Dekrets „bastelt“.

Doch es stellt sich bei Trumps Eifer, ihm unliebsame Ausländer nicht ins Land zu lassen und US-Amerika angeblich gefährdende oder gar bedrohende Einreisende an den Grenzen abzuweisen, auch für seine eigene Familie gilt. Bei der Schärfe der Dekrete, so wie er sie formuliert, müsste er genau genommen sogar sich selbst und seine gesamte Familie den Behörden zur Ausweisung stellen. – Aber bitte nicht nach Deutschland!

Friedrich Trump war ein Illegaler!

Im Landesarchiv Speyer ist nach Angaben eines Heimatforschers ein mehr als 100 Jahre altes Dokument entdeckt worden, dass die Ausweisung des Großvaters von Donald Trump aus den USA belegt. Friedrich Trump (1869-1918) habe nach seiner Auswanderung 1885 in die USA eigentlich in seine Heimat Kallstadt in Rheinland-Pfalz zurückkehren wollen, sagte am Montag Roland Paul, pensionierter Direktor des Instituts für pfälzische Geschichte und Volkskunde.

Die Wiedereinbürgerung sei Großvater Trump aber verwehrt worden, weil er sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet habe. Über dieses historische Dokument hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.Bei ihm handelt es sich um einen Brief des Bezirksamts Dürkheim an das Bürgermeisteramt von Kallstadt vom 27. Februar 1905, worin es heißt: „Dem derzeit in Kallstadt befindlichen amerikanischen Bürger und Rentner Friedrich Trump ist eröffnen zu lassen, dass er längstens bis zum 1. Mai lfd. Jrs. das bayerische Staatsgebiet zu verlassen, andernfalls aber seine Ausweisung zu gewärtigen habe.“ Kallstadt gehörte damals zum Königreich Bayern.

Großvater Trump habe nach dem Ablehnungsbescheid einen Brief an den Prinzregenten Luitpold gerichtet, schreibt Paul in einem Aufsatz, der in der „Pfälzer Heimat“ erschien. Doch es half nichts. Friedrich Trump und seine Frau Elisabeth bestiegen laut Paul am 1. Juli 1905 in Hamburg das Dampfschiff „Pennsylvania“. Drei Monate später sei der Vater des zukünftigen US-Präsidenten Donald Trump in New York geboren worden. Insofern waren die Großeltern Donald Trumps auch Illegale im Land der „unbegrenzten Möglichkeiten“!

Trumps Ehefrau umging die Einwanderungsbehörden

Und mit seiner Frau Melanie sieht es auch nicht besser aus – im Gegenteil sogar, denn bei ihr waren es nicht die Ahnen, die gegen „Trumpsche Einwanderungsgesetze“ verstoßen haben, sondern das besorgte sie selbst höchstpersönlich.

Laut einem Bericht glauben sogar zwei prominente Einwanderungsanwälte, dass das „Trumpsche Gesetz“ auf die First Lady Melania Trump anzuwenden ist. Sie war 1996 mit einem Touristen-Visum in Amerika eingereist, arbeitete jedoch zeitgleich als Model. Offiziell hätte Melania ein Arbeits-Visum gebraucht, welches sie jedoch erst Monate später erhielt.

Streng genommen liegt hier also ein Verstoß gegen Trumps verschärfte Deportierungs-Richtlinien vor, die zu einer Ausweisung seiner eigenen Frau führen müssten. Melanias Anwalt will von derartigen Dokumenten nichts gewusst habe, bestreitet ihre Existenz jedoch nicht.

Trumps strenge Richtlinien

Seine Deportierungs-Richtlinien richten sich gegen Personen, die ein Verbrechen begangen haben, darunter auch an alle, die im Zusammenhang mit einer offiziellen Angelegenheit oder einem Antrag vor einer Regierungsbehörde in Betrug oder vorsätzliche Falschdarstellung verwickelt waren.

Ob Donald Trump nun zurückrudern muss? Oder wird einfach eine „Ausnahme“ für die First Lady gemacht? Wir warten gespannt darauf, ob sich der Twitter-freudige Präsident zu diesen Erkenntnissen äußern wird.

von

Günter Schwarz – 28.02.2017