Weltkulturerbe – Was sich rund um Haithabu und ums Danewerk ändert
(Schleswig) – 14 Jahre lang hatte das Archäologische Landesamt daran gearbeitet, den Titel für Haithabu und das Danewerk als Weltkulturerbe zu bekommen. Anfangs wollten Island, Dänemark, Lettland, Norwegen und Deutschland ihre wikingerzeitlichen Stätten gemeinsam anerkennen lassen. Dieser Antrag an die UNESCO scheiterte 2015. Im neuen Antrag ging es jetzt nach einer gründlichen Überarbeitung des Konzepts nur noch um die beiden archäologischen Fundorte im Schleswiger Umland.
Die beiden Wikingerstätten in Schleswig-Holstein haben es am Samstag, den 30. Juni 2018, auf die UNESCO-Welterbeliste geschafft. Nach der Aufnahme der Siedlung Haithabu und des Verteidigungswalls Danewerk in das Weltkulturerbe hofft das Archäologische Landesamt auf eine Steigerung im Tourismusgeschäft durch mehr nationale und internationale Besucher. Allerdings verpflichtet der am Wochenende von Vertretern der UNESCO gefasste Beschluss aber auch dazu, die Orte zu erhalten und zu pflegen. Sonst droht die Aberkennung: 2009 entzog die UNESCO dem Elbtal in Sachsen den Welterbe-Status, weil dort eine Brücke über die Elbe gebaut wurde.
Zudem müssten die bislang nur geplanten Konservierungsarbeiten an der Waldemarsmauer gegen Schäden durch Frost und Pflanzen tatsächlich erfolgen. Beobachten will das Komitee auch mögliche negative Auswirkungen durch den Tourismus auf die neuen Welterbestätten. Laut dem Archäologischen Landesamt werden diese Vorgaben bereits beachtet, zusätzliche Einschränkungen seien nicht nötig.
Mit der hansestädtischen Altstadt von Lübeck und dem Weltnaturerbe Wattenmeer hat das Land Schleswig-Holstein mit Danewerk/Haithabu nun drei von der UNESCO ausgezeichnete Stätten, die es zu pflegen und zu erhalten gilt.
von
Günter Schwarz – 03.07.2018