(Flensburg / Kiel) – Die Einführung eines landesweiten schleswig-holsteinischen Semestertickets für alle Studenten des Landes zum kommenden Wintersemester steht offenbar auf der Kippe. Das Studierenden-Parlament der Hochschule Flensburg hat den Vertragsentwurf mit den Verkehrsbetrieben abgelehnt. Das Parlament begründet das mit rechtlichen Bedenken. Studenten und Verkehrsbetriebe des Landes könnten – so die Befürchtung – den Vertragsentwurf unterschiedlich auslegen.

Es seien einfach zu viele Fragen offen gewesen, sagt Robert Krugmann vom Flensburger Studierenden-Parlament. Deshalb hätten die Studierenden etwa ein Dutzend Punkte herausgeschrieben und von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen lassen.

In den vom Fachanwalt zu beanstandeten Punkten ging es laut Krugmann unter anderem um zu knappe Beantragungsfristen für das Ticket und ein weiteres mögliches Problem bestünde darin, dass auch diejenigen, die das landesweite Semesterticket gar nicht brauchen und dennoch dafür zu zahlen haben, klagen können.

Der Anwalt habe, so schildert es Robert Krugmann, in dem Vertragswerk einige Lücken und Interpretationsräume gefunden, worüber sich der zuständige Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) überrascht gezeigt habe.

Grundsätzlich sei man aber für das Ticket, so sagte auch der Sprecher des Studierenden-Parlaments der Hochschule Flensburg – allerdings müssten die vertraglichen Unzulänglichkeiten und Unsicherheiten vor der Einführung ausgeräumt werden.

Für die Einführung des landesweit gültigen Semestertickets bräuchte es die Zustimmung aller Studierenden-Parlamente im Land. Der Verkehrsminister zeigte sich überrascht über das Abstimmungsergebnis der Hochschule in Flensburg und betonte, das Förderangebot des Landes bleibe dennoch bestehen.

Bereits zum kommenden Wintersemester sollten Studierende der sieben Hochschulen und Universitäten in Schleswig-Holstein die öffentlichen Verkehrsmittel zu einem Festpreis nutzen können – so oft sie wollen. Ob bis dahin die Interpretationsdefizite des Vertrages noch geklärt und juristisch unanfechtbar gemacht werden können, bleibt allerdings abzuwarten.

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Günter Schwarz 12.01.2019