(Lübeck) – Am Anfang des Jahres hat die Staatsanwaltschaft Lübeck ein eigenes Dezernat für Straftaten gegen Polizeibeamte eingerichtet.

„Dabei geht es um Straftaten wie Körperverletzung und Behinderung bei der Einsatzausübung aber auch um Beleidigung“, sagte der Leiter des Dezernats, Christian Braunwarth. Jedoch müssten die Opfer nicht unbedingt Polizisten sei. „Auch Gewalt gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte der Rettungsdienste, des THW und anderen fällt in die Zuständigkeit dieses Dezernats“, sagte Braunwarth.

Im vergangenen Jahr 2018 wurden nach seinen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Lübeck insgesamt 417 Verfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte aufgenommen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lübeck vom 03.02.2019 um 10:37 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 03.02.2019