Was geschah am 11. April 1901 in unserem Dänemark?
Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde, häufig als AT bezeichnet, wird am 11. April 1901 als Behörde im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingerichtet.
Die Aufmerksamkeit auf Probleme im Arbeitsumfeld nahm mit dem Beginn der Industrialisierung zu. Bereits im 1700 Jahrhundert erstellte der italienischen Arzt B. Ramazzini (1633-1714) eine ausführliche Beschreibung der Arbeitsbedingungen und Berufskrankheiten, die in Bezug auf die Arbeitsumwelt der Bäcker geschrieben war.
In Dänemark wurde der Bereich Arbeitsumwelt sowohl zum Schutz der Öffentlichkeit als auch zum Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit frühzeitig geregelt. Bereits in den 1830er Jahren wurden erste Regeln für die Anordnung und Verwendung von Dampfkesseln und Druckbehältern, gefährlichen Maschinen und anderen technischen Geräten erlassen.
Der erste Vorläufer einer Arbeitsschutzgesetzgebung in Dänemark wurde in den 1870er Jahren nach englischem Vorbild am 23. Mai 1873 verabschiedet. Sie umfasste Kinder und Jugendliche in der industriellen Arbeit, vor allem Abend- und Nachtarbeit sowie gefährliche und harte Arbeit. Sichergestellt wurde die Umsetzung des Gesetzes lediglich durch zwei Arbeitsinspektoren.
Im Jahr 1901, als am 11. April das erste umfassende Gesetz über die Sicherheit in Fabriken erlassen wurde, saßen die Sozialpartner in einem neu geschaffenen Betriebsrat, der von der Entwicklung und Regulierung der Arbeitsumgebungsbedingungen beeinflusst wurde.
Heute
ist die dänische Arbeitsumweltbehörde ein Organ des Ministeriums
für Arbeit und hat ihren Sitz in der Landskronagade am äußeren
Østerbro in København.
Die Überwachung der Gesellschaften erfolgt über drei regionale
Kontrollzentren. Die dänische Arbeitsumweltbehörde verfügt
insgesamt über rund 750 Mitarbeiter.
Die dänische
Arbeitsaufsichtsbehörde ist eine Regierungsorganisation, die auf der
Grundlage des Gesetzes über Arbeitsumgebungen und der entsprechenden
Durchführungsverordnungen sicherstellen muss, dass die Arbeit auf
sichere und gesundheitsfreundliche Weise ausgeführt wird und dass
das Auftreten von physischen und psychischen Risikofaktoren im
Arbeitsumfeld minimiert wird. Körperliche Risikofaktoren sind
beispielsweise schweres Heben bei Arbeitsaufgaben oder einseitige
sich wiederholende Arbeiten. Zu den psychischen Risikofaktoren
gehören Mobbing, mangelnde Einflussnahme oder soziale Unterstützung
am Arbeitsplatz.
Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde
beaufsichtigt alle dänischen Arbeitsstätten, an denen dieses für
erforderlich gehalten wird, entweder unangemeldet oder auf direktem
Wege. In vielen Fällen haben sie die Möglichkeit, einen
Arbeitsplatz zu schließen, der den geltenden Anforderungen nicht
entspricht, oder die Arbeit einzustellen, bis sie vollständig
ausgeführt werden kann sicher.
Laut ihrer eigenen Website im
Februar 2012 hat die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde die Aufgabe,
„durch wirksame Aufsicht, gezielte Regulierung und Information zu
einem sicheren, gesunden und sich entwickelnden Arbeitsumfeld
beizutragen“.
von
Günter Schwarz – 11.04.2019