Professor für EU-Recht: Wildschweinzaun verstößt gegen EU-Vorschriften
Dänemark muss die Folgen für die Tiere abschätzen, bevor der Wildschweinzaun gebaut und eingerichtet werden kann, heißt es von Peter Pagh, einem Professor für EU-Recht, was die dänische Miljøstyrelsen (Umweltschutzbehörde) aber ablehnt.
„Der dänische Staat hat den Wildschweinzaun unter Verstoß gegen die EU-Vorschriften genehmigt“. sagt Professor Peter Pagh, ein Experte für EU-Recht. „Es besteht kein Zweifel, dass der Zaun zu einer Barriere für eine Reihe geschützter Tierarten wird und daher Durchlässe in dem Zaun einzuplanen sind. Ein EU-Urteil in einem ähnlichen Fall in Irland sagt jedoch ganz klar, dass vor dem Bau eines solchen Zaunes eine Folgenabschätzung vorgenommen werden muss, was Dänemark nicht getan hat, und wenn jemand eine Klage gegen den Staat einreichen wird, dann wird er Recht bekommen und seine Klage erfolgreich sein“, sagt Peter Pagh.
Die Äußerung des Professors erfolgte, nachdem der dänische Regionalfernsehsender TV SYD kürzlich darüber berichtet hatte, dass die EU ihr Augenmerk kritisch auf den Wildschweinzaun richtet. In einer Abfrage fragte die EU-Kommission, ob Dänemark überhaupt einfach so einen Zaun aufstellen darf, um deutsche Wildschweine und die Schweinepest von ihrem Territorium fernzuhalten. Darüber hinaus hat auch der Beschwerdeausschuss der EU-Bürger in einer Sitzung am Dienstag die Angelegenheit zur Sprache gebracht.
Die
dänische Miljøstyrelsen antwortete, dass die Behörde die
Angelegenheit so gründlich behandelt hat, dass sie mit einer
Folgenabschätzung gleichgesetzt werden kann. „Das reicht aber
nicht“, betont Peter Pagh.
„Dies ist eigentlich schon ein
Geständnis. Die dänische Miljøstyrelsen erklärt damit, dass eine
Folgenabschätzung nicht erforderlich war. Aber Dänemark muss dieses
tun! Die dänische Miljøstyrelsen habe also die Vorschriftn
missverstanden und könnte ihre versäumte Arbeit jetzt noch
nachholen“, sagt er.
Im September letzten Jahres hate Peter Pagh an den Miljø- ogFødevareudvalg (Umwelt- und Lebensmittelausschuss) des Folketings, dass gegen bestehende EU-Vorschriften verstoßen wurde. So schrieb er unter anderem, dass „der Antrag der Miljøstyrelsen und die Baugenehmigung der Behörde meines Erachtens in sehr klarem Widerspruch zur Auslegung des Europäischen Gerichtshofs stehen“
„Ich verstehe wirklich nicht, warum sie diese Folgenabschätzung nicht zeitig vorgenommen haben, was sie jetzt so bald wie möglich nachholen müssen. Momentan verstößt die Errichtung des Zaunes gegen geltende Vorschriftenn und es muss unbedingt eine weitere Abschätzung der Folgen vorgenommen werden, bevor er legalisiert werden kann“, sagt Peter Pagh.
Die Leiterin der Miljøstyrelsen, Helle Pilsgaard, ist dagegen der Ansicht, dass Dänemark im Einklang mit den EU-Vorschriften gehandelt hat. „Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens kann man kaum Garantien geben. Wir sind jedoch überzeugt, dass wir uns an die Regeln gehalten haben und dass das Verfahren in Bezug auf die Vorschriften erfüllt ist. Wir denken also, dass wir das so erklären können“, sagt Helle Pilsgaard.
Laut Peter Pagh hätte aber eine Folgenabschätzung vor dem Baubegnn vorgenommen werden müssen, was die dänische Miljøstyrelsen jedoch nicht anerkennt.
„Wir haben einen sehr wohldurchdachten Antrag gestellt, der fast einer Folgenabschätzung gleichkommt. Darüber hinaus haben wir sorgfältig unseren Bewertungen gearbeitet, und wir haben festgestellt, dass der Zaun das Wild in der Region nicht wesentlich beeinflussen wird“, argumentiert Helle Pilsgaard.
Die
Behördenleiterin ist von Peter Pagh’s Sicht nicht überrascht.
„Wir
kennen natürlich sowohl das irische Urteil als auch das, was Peter
Pagh dem Ausschuss geschrieben hat. Wir glauben jedoch nicht, dass
der Fall aus Irland unserem Fall gleichgestellt werden kann. Die Iren
führten einige Abwehrmaßnahmen gegen Tierarten durch, nachdem ein
Regierungsberater festgestellt hatte, dass sie betroffen sein
könnten. Und das haben wir nicht getan“, sagt sie.
In Verbindung mit der Zaungestaltung ist geplant, Durchlässe und Öffnungen zu belassen, so dass keine signifikante Gefahr besteht, dass der Zaun über die Tierart des Wildschweins hinausgeht, sagt Helle Pilsgaard.
von
Günter Schwarz – 13.04.2019