Wurde ein dänischer Raser in Deutschland von einem Blitzer aufgenommen, hatte das für ihn bisher meist keine Konsequenzen und umgekehrt ebenso wenig. Die Bußgeldstellen in Dänemark und Deutschland bekamen aus dem jewils andern Land nicht den Namen und die Anschrift der Fahrzeughalter. Das soll sich nun ändern.

Dänemark ist am Montag der sogenannten Enforcement-Richtlinie der EU beigetreten – und hat sich somit als letztes EU Land dem Datenaustausch der nationalen Fahrzeugregister angeschlossen. Für die deutschen Behörden bedeutet das, dass sie jetzt auch auf die dänischen Halterdaten önnen, und die Dänen können auf Halterdaten deutscher Verkehrssünder in Dänemark zugreifen. Rasen, Drängeln und andere Verkehrsverstöße können so geahndet werden.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein feilt nach eigenen Angaben nun noch an Kleinigkeiten. So muss der Bußgeldbescheid ins Dänische übersetzt werden. Auch die dänische Ordnungsbehörde kann die Informationen anfordern und dann Bußgeldbescheide verschicken. Zu der EU-Richtlinie gehören unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren unter Drogeneinfluss.

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von Günter Schwarz – 01.07.2019