(Stockholm) – Mit dem neuen Pandemiegesetz, dem das schwedische Parlament zugestimmt hat, kann die Regierung umfassendere Corona-Maßnahmen als bisher erlassen, wenn sie es für notwendig erachtet. Das Gesetz tritt am Sonntag, dem 10.01.2021, in Kraft und gilt vorläufig bis September 2021.

Mit dem neuen Pandemiegesetz hat sich die schwedische Regierung die Möglichkeit für weitreichendere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gesichert. Bislang sind die Schweden einen Sonderweg gegangen. Es galten bisher verhältnismässig freizügige Empfehlungen, und es wurde an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appelliert.

Das Pandemiegesetz ermöglicht es der Regierung und den Behörden nun, beispielsweise Geschäfte, Einkaufszentren, Fitnessstudios oder andere Einrichtungen zu schließen oder es Menschen zu verbieten, sich in größeren Gruppen zu versammeln.

Der Sinn und Zweck des Gesetzes sei nicht, Einrichtungen zu schließen, so die Sozialministerin Lena Hallengren. Man wolle vielmehr spezifischere Beschränkungen vornehmen können, um größere Menschansammlungen an verschiedenen Orten zu vermeiden. „Wer eindeutig gegen solche Maßnahmen verstosse, riskiere ein Bussgeld“, sagte Hallengren.

Die Coronafälle in Schweden liegen im europäischen Vergleich derzeit wieder relativ hoch. So war die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen 14 Tagen auf die Bevölkerung heruntergerechnet etwa zweieinhalb Mal so hoch wie in Deutschland.

Bereits in der ersten Corona-Hochphase im Frühjahr hatten die Schweden im Vergleich zum Rest Skandinaviens deutlich höhere Infektions- und Todesfallzahlen zu verzeichnen.

von

Günter Schwarz – 09.01.2021

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