Preussen und Österreich verkünden am 31. Januar 1864, gegen Dänemark vorzugehen, da es sich immer noch weigert, die „Novemberforfatningen” (November-Verfassung) zurückzuziehen. Noch in derselben Nacht überschreiten preußische und österreichische Truppen die Eider bei Rendsburg in das Herzogtum Schleswig.

Die „Novemberforfatningen“ vom 18. November 1863 war eine gemeinsame Verfassung für das Königreich Dänemark und das Herzogtum Schleswig. Der vollständige Titel lautete „Grundlov for Kongeriget Danmarks og Hertugdømmet Slesvigs Fællesanliggender“ (Grundgesetz für die gemeinsamen Angelegenheiten des Königreichs Dänemarks und des Herzogtums Schleswigs). Die Novemberverfassung löste den „2. Slesvigske Krig“ (Deutsch-Dänischen Krieg) aus, der für den dänischen Monarchen mit dem Verlust von Schleswig, Holstein und Lauenburg endete.

Das Ziel der Verfassung war zweierlei. Einerseits wollte man Schleswig enger an das Königreich binden. Andererseits wollte man Holstein aus dänisch-schleswigschen Angelegenheiten ausschalten, da die adeligen holsteinischen und lauenburgischen Vertreter in der dänischen Regierung eine Reihe von vorgesehenen liberalen Reformen blockierten.

Nach der schleswig-holsteinischen Erhebung und dem „1. Slesvigske Krig“ (Ersten deutsch-dänischen Krieg) von 1848 bis 1851 schrieben die Großmächte strikte Einhaltung des Status quo vor. Im Londoner Protokoll von 1852 wurde die Stellung des dänischen Gesamtstaates als „europäische Notwendigkeit“ festgehalten, und Dänemark durfte Schleswig nicht enger an sich binden als Holstein.

1855 wurde eine zweisprachige Gemeinschaftsverfassung für den ganzen dänischen Gesamtstaat verabschiedet, die die Eigenständigkeit der einzelnen Staatsteile respektierte. So herrschte im Königreich konstitutionelle Monarchie nach der Juniverfassung von 1849, in den Herzogtümern noch Absolutismus mit ratgebenden Ständeversammlungen. Gleichzeitig hatte der Gesamtstaat eine gemeinsame Regierung, an der sowohl Vertreter der Demokratie des Königreiches wie königstreue, holsteinische Adelige teilnahmen.

Dabei konnten konservative Gutsbesitzer in Holstein, deren Vorfahren z. T. jahrhundertelang dem dänischen König gedient hatten, den Gesamtstaat tolerieren, nicht aber den Konstitutionalismus und den Verlust ihrer Privilegien. Liberalen Schleswig-Holsteinern hingegen war der Konstitutionalismus willkommen, nur nicht in einem dänischen Staat.

Die neue Gemeinschaftsverfassung wurde so 1855 von der holsteinischen Ständeversammlung verworfen und 1858, nach Druck von Preußen und Österreich, vom Bundestag in Frankfurt für Holstein ganz außer Kraft gesetzt. Fragwürdig ist, ob schon hierbei die Bestimmungen des Londoner Protokolls verletzt waren.

In Dänemark wurde auch befürchtet, dass die Doppelrolle Holsteins als Glied des dänischen Gesamtstaates sowie Mitglied des Deutschen Bundes letztlich zur Einmischung deutscher Interessen in dänische Angelegenheiten führen würde. Seit 1842 war von deutscher Seite gefordert oder vorgeschlagen worden, Dänemark solle als Admiralstaat des Deutschen Bundes funktionieren, d. h. die nicht vorhandene deutsche Kriegsflotte stellen.

von

Günter Schwarz – 31.01.2018