Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will islamischen Mehrfach-Ehen in Deutschland grundsätzlich die Anerkennung verweigern.

»Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen«

, äußerte Maas gegenüber der Dienstagsausgabe der „BILD“-Zeitung. Aus diesem Grunde sollen in Deutschland grundsätzlich keine Mehrfach-Ehen anerkannt werden.

Polygamie ist in Deutschland zwar schon verboten. In der Praxis können polygame Familienverhältnisse bei Migranten aus muslimischen Staaten von deutschen Behörden aber anerkannt werden. In manchen muslimischen Ländern dürfen Männer unter bestimmten Umständen legal bis zu vier Ehefrauen heiraten.

Maas möchte der Anerkennung dieser Praxis in Deutschland nun ein Ende bereiten. »Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten, egal ob er hier aufgewachsen oder neu bei uns ist«, sagte er. »Das Recht ist für alle gleich.«

Die Problematik der Umsetzung »Gleiches Recht für Alle« läge im Grundgesetz. Muslimische Männer werden sich auf die ungestörte Ausübung des religiösen Glaubens (Art.4 Abs.2 GG) berufen. Damit wäre »Vielweiberei« unantastbar. Bereits mit der Zulassung der religiösen Beschneidung hat das Grundrecht der freien Religionsausübung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art.2 Abs.2 GG) niedergerungen.

Derzeit wird in der deutschen Politik zudem darüber diskutiert, wie gegen Zwangsehen von minderjährigen Migranten vorgegangen werden kann. Warum in einem Staat, in dem Eheschließungen unter dem Erreichen der Volljährigkeit unzulässig sind, über Zwangsehen mit Minderjährigen diskutiert werden muss, bleibt unverständlich, da die Gesetzeslage hier eindeutig sein sollte.

von
Michael Schwarz – 14.06.2016