Dänemarks Entscheidung, den Asylantrag von drei Lesben zu verweigern und sie zurück in ihr Heimatland nach Uganda zu schicken, wurde von der dänischen LGBT-Gruppe (Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender-Group) stark kritisiert.

Die drei Frauen, die ihre Asylanträge vor den dänischen Behörden mit ihrer sexuellen Ausrichtung begründet hatten, sollen laut Information der Nachrichtenagentur Ritzau am 2.  August wieder nach Uganda ausgewiesen werden.

Homosexuelle Aktivität ist in Uganda strafbar und kann mit lebenslanger Haft bestraft werden. Das Land mit dem drakonischen  Anti-Homosexuality Act (Gesetz) von 2014 erhielt eine große Aufmerksamkeit der Medien im Westen, als es mit Plakaten mit Beschriftungen wie „Tötet die Homosexuellen“ für seine seinerzeit geplante Todesstrafe für dieses „Vergehen“ warb. Als das Gesetz dann verabschiedet und unterzeichnet wurde, beließ man die Strafe dafür dann jedoch auf lebenslängliche Haft.

Die drei Frauen beantragten Asyl in Dänemark aufgrund ihrer sexuellen Präferenz, aber ihre Anträge wurden in ihren Geschichten den Behörden nach nicht ausreichend schlüssig wiedergegeben, und von  daher wurden die Genehmigungen der Asylanträge verweigert.

Die Gruppe LGBT Asylum, die für die Rechte der Homosexuellen, Lesben und Transsexuellen im dänischen Asylsystem kämpft, kritisiert rundweg die Entscheidung, die Frauen zurück nach Uganda schicken zu wollen.

„Das Risiko für Homosexuelle durch Verfolgung von Zivilisten, ihren Familien und von Stammesmitgliedern sowie Erpressung und Körperverletzung ist überaus hoch. Homosexuelle können keinen Schutz durch die Polizei erwarten, wenn sie angegriffen, bedroht oder gar getötet werden“, sage die Sprecherin der Gruppe Hanne Gyberg der Nachrichtenagentur Ritzau.

„Wir glauben, dass die Entscheidungen in ihrem Asylverfahren auf einer falschen Grundlage beruhen, die  gemacht wurden und die ihre sexuelle Ausrichtung in der Ablehnungsbegründung nicht ausreichend berücksichtigt haben. Wir denken, die dänischen Behörden sollten sich die Fälle erneut ganz genau ansehen“, fügte sie hinzu.

Ein Anwalt, der eine der Frauen vertritt, sagte am Freitag, dass er den  Danish Refugee Appeals Board (Flygtningenævnet) gebeten hat, über den Fall seiner Mandantin nochmals zu entscheiden.

„Meine Mandantin ist im LGBT Asyl aktiv. Einige dieser Aktivitäten wurden online gestellt und sind in Uganda bekannt. Somit wäre es für sie umso schrecklicher, dahin zurückkehren zu müssen. Und das ist es  immer für Homosexuelle, weil Uganda sehr strenge und rigorose Gesetze hat und die in diesen Fällen auch anwendet“, sagte Jytte Lindegaard zu Ritzau.

Ein Sprecher der Regierungspartei Venstre (sozialliberale Partei) kommentierte den Fall der drei Frauen dahingehend, dass Dänemark den Menschen Asyl gewähren sollte, die als Homosexuelle verfolgt werden.

Im Allgemeinen haben wir auf der dänischen Seite natürlich Regeln, nach denen wir leben wollen, auch wenn wir Menschen in Betracht ziehen, weil sie wegen ihrer Religion, Sexualität oder sonst etwas anderes in ihren Heimatländern verfolgt werden. Dann haben wir eine besondere Verpflichtung, sie zu schützen“, sagte Jacob Jensen.

Lindegaard sagte, der Flygtningenævnet werde vor der geplanten Abschiebung am  2. August noch über die Beschwerde entscheiden.

von

Günter Schwarz – 23.07.2016