Sie räumen Supermarktregale ein, jobben als Briefträger, Zeitungsausträger, Pförtner oder arbeiten in Gaststätten oder Lagerhäusern. Immer mehr Rentner in Deutschland müssen ihr Einkommen mit einem Minijob aufbessern. Die Zahl der Rentner, die sich im Ruhestand etwas dazuverdienen, steigt stetig deutlich. Nahezu eine Million geht während ihres vermeintlichen Ruhestandes einem Mini-Job nach. Ab welchem Verdienst eine Rentenkürzung droht und was steuerlich zu beachten ist, nennen wir ihnen zum Ende des Beitrags.

Einige arbeiten  aus Langeweile weil sie alleinstehend sind oder Soziale Kontakte suchen, aber bei der weitaus überwiegenden Anzahl sind sie gezwungen zu arbeiten, weil die Rente ganz einfach nicht zum Leben reicht.

In diesem Zusammenhang sind die Äußerungen des Arbeitsmarktexperten des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW), Holger Schäfer, geradezu sarkastisch, wenn er ausdrücklich, dass Senioren aus verschiedenen Gründen einen Minijob annehmen. „Sicherlich sind manche Rentner auf ihren Minijob angewiesen“, sagte Schäfer dieser Zeitung. „Doch aus Studien wissen wir: Vielen Senioren macht ihr Minijob Spaß.“

So verweist Schäfer auf die Grundsicherung im Alter: „In Deutschland muss kein Rentner hungern, weil sein Geld nicht reicht – viele Rentner machen einen Minijob, weil sie mehr konsumieren wollen.“ Ist der Mann schon so arrogant geboren, oder hat er sich diese erst mühsam im Laufe seines Lebens antrainieren müssen? – Welcher Rentner hat es nach 45 oder gar 50 Berufsjahren nötig, am Ende seines Berufslebens feststellen zu müssen, dass seine Rente zum Leben nicht reicht und er noch zum Jobcenter gehen muss um zusätzliche „Stütze“ zu beantragen?!

Laut Zahlen des Bundesarbeitsministeriums gehen 943.000 Senioren ab 65 Jahren einer geringfügigen Beschäftigung nach. Das ist ein Drittel mehr als noch im Jahr 2005. Besonders drastisch ist der Zuwachs bei den Rentnern ab 75 Jahre. Ende vergangenen Jahres waren knapp 176 000 Senioren dieser Altersgruppe mit einem Monatsverdienst von maximal 450 Euro geringfügig beschäftigt – mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2005.


Wer innerhalb der 450-Euro-Grenze eines Mini-Jobs arbeitet, wird steuerlich nicht zusätzlich belastet
Wer nicht innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Grenzen arbeitet, muss allerdings mit einer höheren Steuerbelastung und eventuellen Abschlägen bei der Rente rechnen.

Wer eine Regelaltersrente ab 65/67 Jahren bezieht, kann grundsätzlich so viel dazuverdienen, wie er möchte. Das so erzielte Einkommen wird nicht mit der Rente verrechnet. Wer früher in Rente geht, hat die Möglichkeit, bis zu 450 Euro pro Monat hinzuzuverdienen, ohne dass dies auf seine Rente angerechnet wird. Zwei Monate im Jahr dürfen auch bis zu 900 Euro verdient werden, ohne dass dies zu pauschalen Rentenkürzungen von einem Drittel führt. Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Bruttoverdienst beziehungsweise bei selbständigen Tätigkeiten der monatliche steuerrechtliche Gewinn.

Wer innerhalb der 450-Euro-Grenze eines Mini-Jobs arbeitet, wird steuerlich nicht zusätzlich belastet. Ist klar vereinbart, dass ein Mini-Job ausgeübt wird, werden zwei Prozent des Zuverdienstes direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Das Einkommen ist dadurch nicht mehr meldepflichtig. Ohne diese pauschale Besteuerung dagegen wird der Lohn zur Rente dazugerechnet, was gegebenenfalls zu Steuerzahlungen führen kann.

Steuern fallen erst dann an, wenn die Summe aus zu versteuerndem Renteneinkommen und möglichen weiteren Einkünften, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beträgt im Jahr 2016 für Ledige 8652 Euro. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag. Wird der Betrag überschritten, wird eine Steuererklärung fällig.

Dennoch, ein gewisser Anteil der Rente bleibt steuerfrei. Derjenige, der vor oder im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, kann eine gesetzliche Bruttorente von rund 19.000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. Ruheständler, die erst seit dem Jahr 2015 in Rente sind, erhalten lediglich rund 14.500 Euro steuerfrei. Zudem können Rentner eine Reihe von Ausgaben wie etwa außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten und Sonderausgaben steuermindernd absetzen.

von

Günter Schwarz – 30.08.2016