Das Bett eines dreijährigen Jungen, der von seiner Mutter für ein halbes Jahr entführt worden war. Der Vater, der das Sorgerecht hat, hatte einen Privatdetektiv eingeschaltet, um das Kimd zu finden. (Foto: Dr © dr)
Es ist die Aufgabe der Polizei sich um entführte Kinder zu kümmern und nach ihnen zu fahnden. Das kann nicht private Ermittler geschehen – das sagt jedenfalls die dänische Rechtsordnung.

Bei schwierigen Ermittlungen und Nachforschungen landen Fälle von Kindesentführungen im Land immer häufiger bei privaten Ermittlern. Im vergangenen Jahr erhielten fünf Detekteien Aufträge, nach entführten Kindern zu suchen, da polizeiliche Ermittlungen nichts ergeben hatten. Dieses ergab eine von Danmarks Radio gemachte Umfrage angegeben, die 18 Ermittlungsbüros in Dänemark zu diesem Thema befragte.

Diese Entwicklung betrifft die Rechtsordnung

„Es kann einfach nicht sein, einen Privatdetektiv anzumieten, um Fälle zu lösen, die bei der Polizei oberste Priorität haben sollten“, sagt rechtspolitische Sprecher der Liberalen Partei, Preben Bang Henriksen.


Detektei „UIP Consult“ ist eines der Unternehmen, die im vergangenen Jahr mit einem Entführungsfall beauftragt wurde. Das Bild zeigt den Gründer Uffe Bode und eine seiner Mitarbeiterinnen. (Foto: Dr © dr)
Die Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) vertritt die populistische Meinung , die Polizei sollte besser ausgestattet werden und mehr Ressourcen haben, das nur so die Notwendigkeit für das dänische Volk entfiele, sich an private Ermittler zu wenden. „Entführte Kinder müssen eine Sache für die Polizei und die Behörden sein und dürfen nicht an private Detektive und an private Detekteien abgegeben werden“, sagte der DF Parteisprecher, Peter Kofod Poulsen.

Die Sprecherin  der Sozialdemokraten, Trine Bramsen. denkt, dass es genügend Ressourcen in der Polizei  gibt, auch bei Fällen von Kindesentführung sorgfältige und erfolgreiche Ermittlungen duurchzuführen.

Aber es gibt immer wieder Fälle, bei denen die Leute denken, dass es nicht schnell genug geht und sie deshalb auch private Ermittler eibschalten. In diesen Fällen muss die Politik klar die Grenzen definieren, wie weit diese privaten Nachforschungen gehen dürfen und wo sie aufhören müssen.

von

Günter Schwarz – 20.09.2016