(Berlin) – Laut Gesetzentwurf soll es Beamten künftig verboten werden, ihr Gesicht zu verschleiern und eine Burka oder Niqib zu tragen. Denn das erschwere die Integration, heißt es. Die Bundesregierung will es Beamten somit verbieten, Schleier oder Tücher zu tragen, die das Gesicht bis auf die Augen verbergen. Das berichtet der „Spiegel“ und beruft sich auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium.

Unter Berufung auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium schreibt das Magazin, dass Beamten und Beamtinnen verboten werden soll, Schleier oder Tücher zu tragen, die das Gesicht verbergen. Zur Begründung heißt es, eine Vollverschleierung erschwere die Integration, sei frauenverachtend und stehe im Widerspruch zur Gleichberechtigung.

Verschleierte Personen sollen Gesicht zeigen müssen

Das geplante Verbot zielt demnach auf Kleidungsstücke wie etwa den Nikab und die Burka, die aus religiösen Gründen getragen werden. Diese Kleidungsstücke lassen kaum die Augen erkennen. Wer sein Gesicht verberge, schränke die „Möglichkeiten des Kennenlernens und des Einschätzens der Persönlichkeit“ stark ein, heißt es in dem Entwurf. „Offene Kommunikation ist prägend für das Zusammenleben in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft.“

Lediglich für Polizisten, Soldaten und andere Beamte in Uniform sind Schleier bisher kategorisch ausgeschlossen. Die Uniform ist als Dienstkleidung in der Regel bis ins Detail festgeschrieben – ein Schleier würde von diesen Dienstvorschriften abweichen.

Grenzen gibt es in der Schule

Zudem gab es Einzelfallentscheidungen von Gerichten zum Tragen eines Schleiers im öffentlichen Raum beziehungsweise in Amtsstuben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Jahr 2014 entschieden, dass einer Schülerin das Tragen eines Vollschleiers im Unterricht verwehrt werden könne, da er die offene Kommunikation störe. Das Gericht erklärte, dass zwar die Religionsfreiheit im Grundgesetz festgeschrieben sei, die Schulpflicht aber eben auch. Da sich das Urteil auf die beidseitige Kommunikation an Schulen bezieht, lässt sich auch schließen, dass es Lehrern ebenfalls untersagt ist, Vollverschleierung zu tragen.

Beim Kopftuch ist dies nicht der Fall. Wie „Spiegel Online“ schreibt, ist das Tragen eines Kopftuches deshalb auch seit zwei Jahren für Beamte ausdrücklich erlaubt. Ein Erlass des Bundesinnenministeriums lege dies fest.

Gesetzesentwurf betrifft auch normale Bürger

Der geplante Gesetzesentwurf der Regierung sieht aber auch eine Regelung für Nicht-Beamten vor. Laut des Gesetzentwurfs sollen alle verschleierten Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn ihre Identität festgestellt werden muss. Das betrifft etwa Passkontrollen, Gerichtsverhandlungen oder auch Stimmabgaben im Wahllokal. Bisher gilt das Verschleierungsverbot nur bei Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen nach § 17a des Versammlungsgesetzes.

Union fordert seit Langen Vollverschleirungsverbot

Schon seit Langem hatte die Union ein Verbot von Burka bis Nikab geplant. Im September hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gesagt, sein Ministerium erarbeite Regelungen für Bereiche, in denen der Bund zuständig ist. Er verwies auf den öffentlichen Dienst und bestimmte Regelungen im Straßenverkehr. In wichtigen Bereichen wie Schule oder Universität seien aber die Länder zuständig, ergänzte der CDU-Politiker.

Die CSU hat auf einer Parteivorstandsklausur im gleichen Monat einen Forderungskatalog erstellt, in dem unter anderem ein solcher Verbotsantrag festgehalten wurde. Die Burka sei „eine Uniform des Islamismus“. „Wer auf Burka und Nikab nicht verzichten möchte, sollte sich ein anderes Land aussuchen“, hieß es damals in der Vorlage.

von

Günter Schwarz  – 21.10.2016