Die mehr als 1,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher werden nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht sonderlich effektiv betreut. Hilfen für die Integration in den Arbeitsmarkt wie Ein-Euro-Jobs oder Weiterbildungen seien „oft nutzlos“. Die Förderprogramme und Jobvermittler sind „oft nur zufällig erfolgreich“.

Die Prüfer des Bundesrechnungshofes stellen den Fallmanagern in den Jobcentern ein schlechtes Zeugnis aus: Die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher sei „noch deutlich verbesserungsbedürftig“, heißt es in einem Prüfbericht aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert. Die Förderprogramme und die Aktivitäten der Jobvermittler seien „oft nur zufällig erfolgreich“.

Diese Förderprogramme kosten sehr viel Geld: ein sogenannter Ein-Euro-Job laut Bundesrechnungshof im Durchschnitt fast 700 Euro pro Teilnehmer, eine Weiterbildungsmaßnahme knapp 6000 Euro. Insgesamt waren es laut Bundesagentur für Arbeit allein im vergangenen Oktober rund eine Milliarde Euro.

Jobsuchende nicht im Blick

Im Idealfall erhalten die Hartz-IV-Bezieher nach der Fördermaßnahme einen richtigen Job. Doch die Prüfer kritisieren, dass die Mitarbeiter der Jobcenter in vielen Fällen vor Ende der Förderung nicht mit den Teilnehmern darüber reden, wie es weitergehen könnte. Die mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten seien oft nutzlos, kritisieren die Prüfer.  Bei gut jedem dritten Fall sei der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen worden, die Strategie für eine Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. Diese Defizite hatte die Bundesagentur laut „SZ“ schon vor zwei Jahren festgestellt.


Verfolgen Hartz-IV-Bezieher eine richtige Strategie bei der Jobsuche? Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die Jobvermittler hier zu wenig tun.
Die amtlichen Kontrolleure des Bundesrechnungshofes hatten laut dem Zeitungsbericht Ende 2015 fast 500 Fälle in acht rein kommunal oder von der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune geführten Jobcentern unter die Lupe genommen. Sie hätten dabei auch festgestellt, dass in knapp zwei von fünf Fällen die Ergebnisse der Maßnahme nicht dokumentiert und die Datensätze nicht aktualisiert worden seien. Die Fachkräfte in den Jobcentern hätten dabei zentrale Vorgaben der Bundesagentur oder interne Weisungen der Kommunen missachtet.

Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die Mängel seien „ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben“. Werde in den Jobcentern der Wissenszuwachs der Jobsuchenden ignoriert, könne sich dies „negativ auf die Motivation der Leistungsberechtigten auswirken“.

von

Günter Schwarz  – 19.11.2016