(Rostock) – Zu einer handfesten Auseinandersetzung kam es heute Mittag auf der Rostocker Langen Straße, auf der gegen 11:00 Uhr ein 71-Jähriger mit einem sogenannten Fahrrad mit Hilfsmotor die Fahrbahn befuhr.

Dieses missfiel einem hinter ihm fahrendem Autofahrer derart, dass er den vermeintlichen Radfahrer an der nächsten Ampel aufforderte, den Radweg zu benutzen. Hier kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Offensichtlich so verärgert, dass der Rentner bei seiner Weiterfahrt dies ignorierte, bremste ihn der Autofahrer bis zum Stillstand aus.

Der Streit zwischen den Beiden gipfelte anschließend darin, dass der Pkw-Fahrer dem älteren Herrn ins Gesicht schlug. Dabei wurde dieser leicht verletzt – allerdings war eine medizinische Versorgung vor Ort vorerst nicht notwendig.

Die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten die Situation vor Ort schlichten, dennoch erwartet den Autofahrer nun eine Anzeige wegen Körperverletzung. Da der 71-Jährige jedoch kein gültiges Versicherungskennzeichen an seinem Fahrrad mit Hilfsmotor angebracht hatte, droht ihm eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Ermittlungen, die das Kriminalkommissariat Rostock übernommen hat, sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Rostocker Polizei appelliert in diesem Zusammenhang eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr niemals außer Acht zu lassen!

STVO §1 – Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Rostock vom 17. Januar 2017 um 15:27 Uhr

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Günter Schwarz – 17.01.2016