(Kiew) – Was viele insgeheim befürchtet hatten, ist nun eingetreten; Die Ukraine verweigert Russlands Kandidatin Julia Samoilowa die Teilnahme am Eurovision Song Contest in Kiew vom 9. Bis zum Finale am 13. Mai 2017. Die Wettbewerbsleitung schweigt. Der European Song Contest wird damit noch deutlicher zur Plattform politischer Auseinandersetzungen.

Der Traum von Julia Samoilowa, Russlands Kandidatin für den Eurovision Song Contest zu werden, hat sich zerschlagen. Die 27-Jährige kann ihr Land nicht wie beabsichtigt mit dem Lied „Flame is burning“ beim ESC vertreten. Eine Sprecherin des ukrainischen Geheimdienstes (SBU) hat am Mittwoch die Entscheidung bekannt gegeben, gegen die Sängerin ein dreijähriges Einreiseverbot in die Ukraine zu verhängen.

Dass der Geheimdienst ihren Fall auch noch in der Öffentlichkeit breittritt, hat durchaus etwas Merkwürdiges. Ist Samoilowa etwa eine Spionin, dass es dieser Aufmerksamkeit bedarf? Offenbar will Kiew genau das suggerieren und die Rollstuhlfahrerin Samoilowa in der Öffentlichkeit als Sicherheitsrisiko denunzieren.

Der SBU begründete das Einreiseverbot damit, dass die Sängerin 2015 ohne Erlaubnis aus Kiew auf die Krim gereist und dort auf einem Konzert aufgetreten sei. Ein Sprecher des russischen Außenministeriums nannte die Entscheidung „zynisch und unmenschlich“. Der Kreml schloss aus, einen Ersatzkandidaten oder eine Ersatzkandidatin für Samoilowa zu nominieren. 

Europas Ukraineversteher sind peinlich berührt

Dass die Ukraine Samoilowa nicht einreisen lassen würde, hatten viele Beobachter – auch solche, die Kiew ansonsten wohlgesonnen sind – fast schon befürchtet. Ein Einreiseverbot, so hatten die Freunde Kiews in der EU jedoch befürchtet, würde Kiew in der EU nur schlecht erklären können. Was man aber, wie man selbst mutmaßt, schlecht erklären kann, lassen die Medien aber regelmäßig nur auf kleiner Flamme köcheln.

So kam es dann auch: Kurz, kürzer am Kürzesten. So lassen sich die ersten Meldungen über das Einreiseverbot für Julia Samoilowa in deutschen Zeitungen zusammenfassen. Warum aber schweigt das nach eigener Darstellung behindertenfreundliche Deutschland, wenn die Rechte einer behinderten russischen Künstlerin auf gröbste Form missachtet werden? Sind Behinderte aus Russland Behinderte zweiter Klasse?

Immerhin – und das muss man der Regierung in Kiew zugutehalten – hat sie die Bekanntgabe des Einreiseverbots gut terminiert. Die Werchowna Rada hatte sich zuvor mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, sich in Washington um den Status eines „besonderen Verbündeten der USA außerhalb der NATO“ zu bewerben, eine Position, die bislang unter anderem Israel, Afghanistan und Australien innehaben. In Kiew hat man offenbar gehofft, dieser Antrag würde alle Aufmerksamkeit binden und dadurch das Einreiseverbot für die Sängerin aus den westlichen Medien verdrängen.

Julia Samoilowa hat Menschen in Russland für Behindertenanliegen sensibilisiert

Rein menschlich gesehen ist zu hoffen, dass Julia Samoilowa die Absage ihres Auftritts beim ESC persönlich verkraftet und nun erst Recht zum Star wird, und das nicht nur in der russischsprachigen Welt. Julia Samoilowa wurde russlandweit im Jahr 2013 bekannt. Sie belegte bei der Castingshow „Faktor A“ – vergleichbar mit The X Factor – den zweiten Platz.

Wer nun meint, Russland habe die Sängerin im Propaganda-Krieg verheizt, irrt. Eine ausgebaute behindertengerechte Infrastruktur wie in Deutschland gibt es in Russland zwar noch nicht, aber man ist auf dem Weg dazu. Julia Samoilowa hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Anliegen körperlich oder geistig beeinträchtigter Menschen zu schärfen. Russische Medien beachten den Behinderten-Sport immer stärker und in einer Metro-Station in einem Moskauer Außenbezirk gibt es jetzt immerhin schon eine spezielle Vorrichtung, die es Rollstuhlfahrern erleichtert, Treppenstufen zu überwinden.

„Gelenkte Demokratie“ bei der Stimmenauswertung 2015

Die Leitung des Eurovision-Wettbewerbs schweigt bislang zu der skandalösen Entscheidung in Kiew. Dies verstärkt nicht nur bei den Russen das Gefühl, dass der Wettbewerb immer stärker zu einer Polit-Farce wird und in ein politisch motiviertes anti-russisches Fahrwasser abgleitet.

Den letzten Wettbewerb in der schwedischen Hauptstadt Stockholm gewann bekanntlich die Ukrainerin Jamala, welche über die Deportation der Krim-Tataren 1944 sang, ungeachtet der Tatsache, dass politische Lieder auf dem ESC eigentlich unerwünscht sind. Zudem ermöglichte es eine Neuregelung bei der Stimmenauswertung einer Fachjury, zu verhindern, dass der in der Publikumswertung auf Platz eins gelandete russische Titel den Sieg erringt.

Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit?!

Bis auf die Partei Die Linke nahm im Bundestag niemand am Einreiseverbot, das die Ukraine über mich verhängt hatte, Anstoß. Auch Abgeordneten aus der EU, welche die Krim in den letzten Jahren besuchten, drohen nun Einreiseverbote.

Ich hoffe, dass der Fall Julia Samoilowa vor das Europäische Gericht für Menschenrechte kommt. Denn mit dieser drakonischen Maßnahme wurden gleich mehrere Grundrechte verletzt, die da wären: Reisefreiheit, Minderheitenschutz, Freiheit der Kunst.

von

Günter Schwarz – 23.03.2017