(Lübeck / Lensahn) – Nahezu gleichzeitig hatten die Polizei in Lensahn und die in Lübeck am gestrigen Dienstagnachmittag, dem 18.04.2017, mit verloren gegangenem und aufgefundenem Eigentum anderer Menschen zu tun.

Ein 54-jähriger Mann erschien um 15.45 Uhr auf der Polizeiwache in Lensahn und zeigte den Verlust seiner Geldbörse an. Der Mann habe zurück recherchieren können, dass er diese auf dem Parkplatz einer Möbelhalle in der Lübecker Straße in Lensahn verloren haben dürfte. Als der Verlierer der Geldbörse sich schließlich hilfesuchend an das Personal der Möbelhalle wandte, wurde ihm mitgeteilt, dass sich ein zirka 30-jähriges Pärchen, das in Begleitung einer älteren Dame in der Möbelhalle war, nach ihm erkundigt hatte. Der Verlierer der Geldbörse war zu diesem Zeitpunkt (15.00 Uhr) noch in der Halle.

Auf die Frage, was denn los sei, antwortete der Fragensteller nur ausweichend mit „ach, nichts“, und die drei Personen entfernten sich mit einer älteren, dunkelgrünen Mercedes C-Klasse in unbekannte Richtung. Es wird daher davon ausgegangen, dass die „Familie“ sich unerlaubt mit dem aufgefunden Portemonnaie des 54-jährigen entfernt hat oder dass diese Personen zumindest etwas zum Sachverhalt mitteilen können.

Etwaige Zeugen, die hilfreiche Hinweise zu dem beschriebenen Pärchen geben können, werden gebeten, sich unter 04363-91263 mit der Polizei in Lensahn in Verbindung zu setzen.

Ganz anders verlief das Auffinden einer Fundsache in Lübeck: Gegen 17.00 Uhr erschien eine 14-jährige Jugendliche auf der Wache des 1. Polizeirevieres in der Mengstraße und übergab den Beamten einen Briefumschlag, in dem sich zehn 50 – Euro- Scheine befanden. Den Umschlag, auf dem ein handschriftlich geschriebener Name stand, hatte sie im Bereich Hartengrube / Großer Bauhof gefunden.

Gegen 17.30 Uhr meldete sich eine recht verzweifelte ältere Dame telefonisch auf dem 1. Polizeirevier. Sie hatte eben diesen Umschlag auf dem Weg zur Bank verloren, wo sie das Geld einzahlen wollte.

Die Dame erschien wenig später in der Mengstraße und konnte ihr Eigentum an dem Geld glaubhaft versichern; unter anderem war es auch ihr Name, der auf dem Umschlag stand. Das Geld wurde ihr ausgehändigt und sie wurde darüber informiert, dass die Finderin gerne den gesetzlichen Finderlohn haben wollte, was in diesem Fall 25,- Euro gewesen wären.

Die Eigentümerin hielt dies jedoch für viel zu wenig und erklärte, dass gerade bei Jugendlichen ein solches Maß an Ehrlichkeit gefördert und belohnt werden müsse.

Die ehrliche Finderin konnte noch am gleichen Tag mit großer Freude 100,- Euro Finderlohn in Empfang nehmen.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 19. April 2017 um 12:02 Uhr

von

Günter Schwarz – 19.04.2017